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Datenschutzhinweise

Informationen über die Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß den Artikeln 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

1. Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung

ist der

  1. Landkreis Oder-Spree

    Breitscheidstraße 7
    15848 Beeskow

Vertreten durch den Landrat:

  1. Herr Frank Steffen

2. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten

  1. Frau Steffi Herrmann

    Dezernat II
    Datenschutzbeauftragte

    Breitscheidstraße 7
    15848 Beeskow

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Für die Tiergesundheitsüberwachung einschließlich der Prävention und Durchführung von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen, den Tierschutz und der Tierarzneimittelüberwachung und die Futtermittelüberwachung sind Daten zu erheben, zu verarbeiten (speichern, nutzen und gegebenenfalls übermitteln) und fristgerecht zu löschen. Dies gilt auch für den Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung, Fleischhygiene).

Bereich Tiergesundheit

§ 23 Absatz 4 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG), § 2a Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz (AGTierGesG), § 26 Viehverkehrs-Verordnung (ViehVerkV), Richtlinie RL 82/894/EWG des Rates vom 21. Dezember 1982 über die Meldung von Viehseuchen in der Gemeinschaft, Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Tierseuchennachrichten vom 24. November 1994.

Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten ist erforderlich, um den Ausbruch von Tierseuchen vorzubeugen und um Tierseuchen im Ausbruchsfall wirksam bekämpfen zu können. Ihre Daten werden ebenfalls benötigt für die Ausstellung von Gesundheitszeugnissen, zur Attestierung von Tieren für den Handel oder die Verbringung sowie für Antragsbearbeitungen inklusive Prämiengewährungen.

Bereich Tierschutz

§§ 1 und folgende, § 16 Tierschutzgesetz (TierSchG)

Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten ist erforderlich, um die Aufgaben des Tierschutzes und dem Schutz der Tiere im Sinne des Staatsziels Tierschutz nach Artikel 20 a des Grundgesetzes erfüllen zu können. Ihre Daten werden weiter benötigt für die Erteilung von Erlaubnissen nach dem Tierschutzgesetz.

Bereich Tierarzneimittel

§§ 56 und folgende Arzneimittelgesetz (AMG), Tierimpfstoff-Verordnung (TierImpfSt), Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV)

Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten ist erforderlich, um die Aufgaben nach dem Arzneimittelgesetz (AMG), dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV), der Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung (THAMNV), der Verordnung mit arzneimittelrechtlichen Vorschriften über die Arzneimittelverwendung in landwirtschaftlichen Betrieben (AMVLBV) und der Tierimpfstoff-Verordnung (TierImpfStV) erfüllen zu können.

Bereich Futtermittelüberwachung

§§ 39 und folgende Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), Artikel 9 Absatz 2 Verordnung (EG) Nummer 183/2005 Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten ist erforderlich, um die Aufgaben der Futtermittelüberwachung wahrnehmen zu können. Ihre Daten werden weiterhin für die Registrierung und Zulassung von Betriebsstätten sowie für die Erteilung von Genehmigungen benötigt.

Bereich Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene

§§ 39 ff Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), Artikel 1 der Verordnung (EG) Nummer 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit, Artikel 6 der Verordnung (EG) Nummer 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2004 über Lebensmittelhygiene, Artikel 4 Verordnung (EG) Nummer 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2006 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs, Artikel 4 der Verordnung (EG) Nummer 2073/2005 der Kommission vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel, Trichinenuntersuchnung nach DVO (EU) 2015/1375.

Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten ist erforderlich, um die Aufgaben des Verbraucherschutzes wahrnehmen zu können. Ihre Daten werden weiterhin für die Registrierung und Zulassung von Betriebsstätten sowie für die Erteilung von Genehmigungen benötigt.

4. Welche personenbezogenen Daten werden erhoben, verarbeitet und gespeichert?

Folgende personenbezogenen Daten werden erhoben, verarbeitet und gespeichert: Name, Vorname, Anschrift, gegebenenfalls Betriebsanschrift, gegebenenfalls Geburtsdatum, gegebenenfalls Bankverbindung, gegebenenfalls Telefonnummer.

5. An wen werden Ihre personenbezogenen Daten erforderlichenfalls weitergegeben?

Ihre Daten werden erforderlichenfalls an folgende Einrichtungen und/oder Behörden übermittelt: Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz (MdJEV) sowie gegebenenfalls dessen nachgeordnete Einrichtungen, Landeskontrollverband Waldsieversdorf (LKV), Datenbank Hi-Tier, Tierseuchenkasse Brandenburg, Landeslabor Berlin-Brandenburg, Friedrich-Löffler-Institut, Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Polizei, Staatsanwaltschaft, Ordnungsbehörden, Gewerbezentralregister.

Die Weiterleitung erfolgt auf den rechtlichen Grundlagen, die auch für die Erhebung der Daten gelten.

Sofern mit der Datenerhebung zahlungswirksame Vorgänge einhergehen, werden Ihre Daten auch an die Kämmerei und Kreiskasse des Landkreises Oder-Spree weitergegeben.

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden mindestens so lange gespeichert, wie es die rechtlichen Aufbewahrungsfristen der zuvor Gesetze erfordern und es gegebenenfalls durch weitere gesetzliche Bestimmungen erforderlich und geboten ist. Die Lösch- und Aufbewahrungsfristen zu den zuvor genannten Gesetzlichkeiten betreffen in der Regel folgende Zeiträume, beginnend mit Ablauf des Jahres, in dem die Daten erhoben werden.

  • § 23 Absatz 7 Tiergesundheitsgesetz: 5 Jahre
  • § 16 Absatz 6a Tierschutzgesetz: 3 Jahre
  • § 13 Absatz 7 Verordnung über tierärztliche Hausapotheken: 5 Jahre
  • § 7 Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVVRüb): 5 Jahre

7. Betroffenenrechte und Beschwerdemöglichkeit

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen das Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 Datenschutz-Grundverordnung).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 Datenschutz-Grundverordnung).
  • Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, ist dies dem Landkreis Oder-Spree gegenüber schriftlich zu erklären. Dieser prüft dann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Darüber hinaus besteht für Sie ein Beschwerderecht bei der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde (Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung), die Sie wie folgt erreichen: Landesbeauftragte für Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg, Stahnsdorfer Damm 77, 14352 Kleinmachnow

Datum: 2. August 2023