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Landrat kritisiert Gesetzentwurf zur Kreisneugliederung

Vor dem Ausschuss für Inneres und Kommunales des Landtages Brandenburg haben der Kreistagsvorsitzende von Oder-Spree, Dr. Franz H. Berger, und Landrat Rolf Lindemann am Donnerstag (19.10.2017) anschaulich dargestellt, wie der vorliegende Gesetzentwurf zur Kreisneugliederung in Brandenburg von den Abgeordneten des Kreistages Oder-Spree wahrgenommen wird. Grundlage für die vorgetragene kritische Analyse war der Beschluss des Kreistages vom 4. Oktober 2017. Einstimmig hatten die Kreistagsmitglieder den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg abgelehnt. Dieser sieht unter anderem eine Auflösung des bisherigen Landkreises Oder-Spree und die Bildung eines neuen Landkreises gemeinsam mit der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) vor.

Kreistagsvorsitzender Dr. Franz H. Berger erläuterte den Landtagsabgeordneten die ablehnende Stellungnahme des Kreistages und verwies auf die darin enthaltene juristische Option. Der Kreistag behält sich danach vor, den Landrat zu beauftragen, im Falle eines Beschlusses der Gesetzentwürfe und einer Umsetzung der Kreisgebietsreform, dagegen Klage vor dem Landesverfassungsgericht einzureichen.

Kreistag sieht Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt

Landrat Rolf Lindemann stellte in seinem Eingangsstatement klar, dass er die Stellungnahme des Kreistages gegen den Gesetzentwurf zur Kreisneugliederung inhaltlich voll mitträgt und erläuterte: „Die Positionierung hatte einen langen Vorlauf und stellt mit Blick darauf, dass unsere begründeten Einwände trotz mehrmaligen Vortrags offenbar im federführenden Ministerium bis heute keine ernsthafte Reaktion ausgelöst haben, einen konsequenten Schritt dar.“ Der Landrat führte weiter aus: „Der Gesetzesentwurf in der vorliegenden Fassung verletzt den Landkreis Oder-Spree nach Auffassung seines Kreistages in mehrfacher Hinsicht massiv in seinem verfassungsverbürgten Recht auf kommunale Selbstverwaltung aus Art. 97 der brandenburgischen Landesverfassung.“ Rolf Lindemann begründete in der Anhörung, dass sich die Rechtsverletzung aus materiell-inhaltlichen Mängeln und aus Verfahrensmängeln ergebe.

Gesetzentwurf ohne Konzept einer fairen Lastenverteilung

Mit Blick auf die dem Landkreis Oder-Spree als Fusionspartner zugedachte Stadt Frankfurt (Oder) merkte der Landrat unter anderem an, dass ihm die Vorstellung gewagt erscheine, die gedankliche Scheidelinie, kreisfreie Stadt bzw. Landkreis würde die „Verschwender“ von den soliden Haushältern trennen. Seitens des Kreistages sowie der Bürgermeister und Amtsdirektoren der kreisangehörigen Kommunen in Oder-Spree gebe es die Befürchtung, die sich in der Haushaltswirtschaft der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) widerspiegelnde strukturelle Unterfinanzierung, müsse letztlich über die Kreisumlage von den kreisangehörigen Kommunen ausgeglichen werden. „Dem Gesetzentwurf liegt kein Konzept einer fairen Lastenverteilung und zwar im Landesmaßstab zugrunde“, sagte Rolf Lindemann.

Der Landrat von Oder-Spree schätzte im Ausschuss für Inneres und Kommunales ein, „dass die Sachverhalte, an die man hier mit der Reform anknüpfen will, nicht sorgfältig und umfassend ermittelt sind und damit dem Gesetzgeber wesentliche Entscheidungs- und Abwägungsgesichtspunkte vorenthalten werden.“

Eingangsstatement des Landrates Rolf Lindemann vor dem Ausschuss für Inneres und Kommunales

Pressestelle Landkreis Oder-Spree

Datum: 23. Oktober 2017