Inhalt

Wildvogelgeflügelpest an weiteren Fundorten in Oder-Spree

Im Landkreis Oder-Spree häufen sich die Nachweise des Vorkommens von Influenzavirus A, Subtyp H5N8 bei Wildvögeln. Am Spreeufer in Kummerow, am Oder-Spree Kanal in Kummersdorf und am Spreeufer in Hangelsberg wurden jeweils mehrere verendete Wildvögel (Schwäne, Wildgänse, Reiher und Komorane) aufgefunden. Bei der Untersuchung im Landeslabor Berlin-Brandenburg in Frankfurt (Oder) wurde bei vier Schwänen und zwei Graugänsen der Erreger Influenza-Virus A, Subtyp H5N8 nachgewiesen. Die Pathogenitätsbestimmung erfolgt gegenwärtig am Friedrich-Loeffler-Institut Riems (FLI).

Die Amtstierärzte des Landes Brandenburg haben sich in dieser Woche darauf verständigt, aufgrund der allgemeinen Verbreitung der Wildvogelgeflügelpest von der Bildung von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten um die Fundorte von verendeten Wildvögeln abzusehen. Im Einzelfall sind Restriktionszonen nach entsprechender Risikobewertung für Nutzgeflügelbestände möglich.

Hohes Eintragsrisiko in Hausgeflügelbestände

Da das Eintragsrisiko in Hausgeflügelbestände flächendeckend im Land Brandenburg sehr hoch ist, erinnert das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) des Landkreises Oder-Spree alle Geflügelhalter, aber auch die Halter von Hunden daran, die folgenden Vorsichtsmaßnahmen unbedingt einzuhalten:

  • Für alle Geflügelhaltungen des Landkreises Oder-Spree gilt unverändert das Aufstallungs-gebot gemäß Tierseuchenallgemeinverfügung vom 25.11.2016. Allen Geflügelhaltern wird geraten, Haltungsbedingungen in Form von Volieren zu schaffen, die den Anforderungen einer tierschutzgerechten Haltung von Geflügel entsprechen und die im Falle der Anordnung der Aufstallung entsprechend den tierseuchenrechtlichen Anforderungen abgedichtet werden!
  • Jeder Geflügelhalter ist verpflichtet, seinen Geflügelbestand im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) des Landkreises Oder-Spree anzuzeigen und bei größeren Veränderungen der Bestandszahl, die Angaben zu aktualisieren. Dafür können Sie das Formular »Anzeige Tierbestand« auf der Internetseite des VLÜA verwenden.
  • Jeder Verdacht der Erkrankung auf Geflügelpest ist dem Hoftierarzt oder dem VLÜA des Landkreises Oder-Spree sofort zu melden und diagnostisch abzuklären.
  • Jeder Tierhalter sollte seine Geflügelbestände vor der Einschleppung des Erregers der Geflügelpest und anderen schwerwiegenden Geflügelkrankheiten über Futter, Einstreu, Gerätschaften, Personen, Schuhwerk, Kleidung schützen. Folgende Hinweise sind dabei zu beachten:

    Vor dem Betreten des Stalls:

    • Hände waschen und desinfizieren!
    • Schuhwerk säubern und desinfizieren!

    Im Stall:
    • Nach Betreten des Stalls das Schuhwerk wechseln (Stallschuhe)!
    • Schutzkleidung (Kittel/Overall) anziehen!

    Verlassen des Stalls:
    • Erneuter Kleiderwechsel, Schutzkleidung bleibt im Stall!
    • Zurück in das Schuhwerk wechseln, mit dem zum Stall gegangen wurde!
    • Hände waschen und desinfizieren!

Spaziergänger werden aufgefordert, Kontakt zu Wildvögeln zu meiden und ihre Hunde so zu führen, dass das Aufstöbern und Verschleppen von Totfunden und die Beunruhigung der Wildvögel vermieden werden. Totfunde von Wildvögeln melden Sie bitte dem für den Fundort zuständigen Ordnungsamt mit einer möglichst eindeutigen Beschreibung des Fundortes.

Fragen der Tierhalter und Bürger beantwortet das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter den Rufnummern 03366 35-1394 und -1395.

Medieninformation Landkreis Oder-Spree

Datum: 24. Februar 2017