Führerscheinstelle
Montag, Mittwoch und Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 09.00 bis 18.00 Uhr
Zahlungen mit EC-Karte möglich !!!
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Sachgebietsleiterin
Führerscheinstelle
Hegelstraße 23 A
15517 Fürstenwalde (Spree)
Antragsbearbeitung und Fahrerkarte:
Telefon: 0 33 61 / 599-3086 Frau Herfurth
Telefon: 0 33 61 / 599-3084 Herr Nickel
Telefon: 0 33 61 / 599-3082 Frau Wegner
Fahrgastbeförderung und Beantragung Fahrerlaubnis nach Entzug:
Telefon: 0 33 61 / 599-3083 Frau Liebich
Telefon: 0 33 61 / 599-3081 Frau Schubert
Telefon: 0 33 61 / 599-3091 Herr Meier
Fahrlehrer und Fahrschulüberwachung:
Telefon: 0 33 61 / 599-3091 Herr Meier
Führerscheinbeantragung nun auch in der ortsnahen Verwaltung möglich
Die „Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts“ (StVRZV) vom 11.August 2009 wurde in der Ausgabe des Gesetz-und Verordnungsblattes II, Nr. 26, am 10.September veröffentlicht. Am Tag nach der Veröffentlichung trat die Verordnung in Kraft.
Gemäß §5 ABs.2 StVRZV sind ab Inkrafttreten der Verordnung neben den Landkreisen und kreisfreien Städten als untere Verwaltungsbehörden im Sinne des §73 Absatz 1 Satz1 der Fahrerlaubnisverordnung(FeV) die Ämter und amtsfreien Gemeinden für die Entgegennahme von Anträgen gem. §21 Absatz 1 Satz 1FeV zuständig.
Dem Wortlaut kann man schon entnehmen, dass die ortsnahe Behörde (in der Regel das Einwohnermeldeamt) die Anträge entgegennimmt und die Vollständigkeit der Anlagen prüft.
Über diesen Service hinausgehende Verpflichtung besteht für Ihre Behörde nicht.
Deshalb sollten Sie sich vor der Inanspruchnahme Ihrer ortsnahen Verwaltung fahrerlaubnisrelevante Informationen einholen.
Diese erhalten Sie nach wie vor im Straßenverkehrsamt, Führerscheinstelle oder im Internet unter www.landkreis-oder-spree.de.
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Formular_Antrag für Fahrerlaubnis
Erstbeantragung eines Führerscheins
Ersatz eines Führerscheins nach Verlust


