Inhalt

Futtermittelüberwachung

Aufgaben

Die amtliche Futtermittelüberwachung kontrolliert die Herstellung, den Handel und den Einsatz von Futtermitteln mit dem Ziel, gesunde und rückstandsfreie Lebensmittel zu erzeugen, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tiere zu fördern, Täuschungen im Verkehr mit Futtermitteln vorzubeugen oder zu unterbindenund Umweltbelastungen durch Futtermittel zu verhindern.

Hinweise

Alle landwirtschaftlichen Unternehmen und Nutztierhalter des Landkreises werden regelmäßig durch Betriebs-und Buchprüfungen sowie Probenahmen kontrolliert. Die Futtermittelproben werden hauptsächlich auf unerwünschte, unzulässige und auch verbotene Stoffe untersucht.

Seit 2006 sind diese Kontrollen auch Bestandteil der einzuhaltenden Vorschriften im Rahmen der EU-Agrarförderung (Cross-Compliance).

Bei Verdacht auf Verunreinigungen aber auch bei sichtbaren Mängeln von Futtermitteln oder bei Krankheitszeichen der Tiere (Verdacht Futter) sind sie verpflichtet, sofortige Gegenmaßnahmen einzuleiten und darüber hinaus das Landwirtschaftsamt Landkreis Oder-Spree zu informieren.

Seit dem 1. Mai 2012 besteht nach § 44a Absatz 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in verbindung mit der Mitteilungs-und Übermittlungsverordnung (MitÜbermitV) eine formgebundene generelle Mitteilungspflicht für Untersuchungsergebnisse zu Dioxinen, dioxinähnlichen und nichtdioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen.

Landwirte und landwirtschaftliche Unternehmen übersenden innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der endgültigen Analysenergebnisse die Erfassungstabelle für Futtermittelunternehmen elektronisch an die nachfolgend genannte E-Mail-Adresse: veterinaeramt@l-os.de

Bei einer Höchstgehaltsüberschreitung muss diese Mitteilung unverzüglich erfolgen.

Beanstandungen bei den Kontrollen werden in Form von Belehrungen, gebührenpflichtigen Nachkontrollen, Verwarngeldern, Bußgeldern, Verfügungen und Strafanzeigen gemaßregelt. Darüber hinaus sind seit 2006 Verstöße in Form von Sanktionen (Prämienabzügen) innerhalb der Agrarförderung zu ahnden.

Notwendige Unterlagen

  • Lieferscheine, Rechnungen und Deklarationen für alle Futtermittel (Eingänge und Ausgänge)
  • teilweise Rationsberechnungen (zum Beispiel wenn Zusatzstoffe verfüttert werden)
  • aktuelle Führung von Qualitätsmanagementsystemen, Hazard Analysis and Critical Control Points (HACCP), QS, QMS soweit vorhanden

Merkblätter

Für den Einsatz von Futtermittel-Zusatzstoffen im landwirtschaftlichen Betrieb: