Ambulante soziale Daseinsvorsorge
Ambulante soziale Daseinsvorsorge umfasst die Bereitstellung von notwendigen Unterstützungsangeboten im häuslichen Umfeld von Menschen in persönlichen Problemlagen.
Diese Unterstützungsangebote können als ambulante soziale Dienste bezeichnet werden. Ambulante soziale Dienste sind ergänzend oder ersetzend zu den gesetzlichen Sozialleistungen.
Die ambulanten sozialen Dienste richten sich insbesondere an
- Menschen im hohen Alter
- Menschen mit Pflegebedarf
- Menschen mit Behinderungen
- Menschen mit einer psychischen Erkrankung
- Menschen mit einer Suchterkrankung
- Menschen in besonderen Problemlagen
Ambulante soziale Dienste können mit einer Zuwendung gefördert werden. Eine Zuwendung ist eine finanzielle Unterstützung.
Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist ein Antrag.
Fragen und Antworten
Was ist das Ziel der Förderung?
Ziel der Förderung ist der Aufbau und Erhalt einer ganzheitlichen, bedarfsgerechten ambulanten Beratungs- und Betreuungsstruktur mit sozialhilfeergänzenden und sozialhilfeersetzenden Leistungen im Landkreis Oder-Spree.
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Sie sind antragsberechtigt als
- Träger und Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und deren Mitglieder
- Verbände und Vereine, deren Gemeinnützigkeit nachgewiesen ist
- Selbsthilfegruppen
Was kann gefördert werden?
- BeratungsCenter, Kontaktstellen für sozial benachteiligte Menschen
- Schuldnerberatungsstellen
- Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderung, Familienentlastende Dienste
- Frauenhäuser
- Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote nach den Paragraphen 45c und 45d Elftes Buch Sozialgesetzbuch
- Selbsthilfekontaktstellen
- Fortbildung ehrenamtlicher Hospizmitarbeiter
- Sondermaßnahmen und Projekte
- Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke (BBS)
- Kontakt- und Beratungsstellen für psychisch Kranke (KBS)
Welche Voraussetzungen muss mein Projekt für eine Förderung erfüllen?
Die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der jeweiligen Förderbereiche entnehmen Sie bitte den entsprechenden Förderrichtlinien.
Für das Bewilligungsverfahren gelten die
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung ambulanter sozialer Dienste im Landkreis Oder-Spree vom 3. April 2019 und die
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Bereich Psychiatrie und Suchthilfe (Fachförderrichtlinie Gesundheitsamt) im Landkreis Oder-Spree vom 3. April 2019
Bitte beachten Sie das Informationsblatt zu den förderfähigen Ausgaben von August 2021.
Für welchen Zeitraum kann eine Förderung bewilligt werden?
Die Förderung ist grundsätzlich auf ein Haushaltsjahr (1. Januar bis 31. Dezember) begrenzt. Es ist jährlich ein neuer Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zu stellen.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Die Anträge sind bis spätestens zum 31. August des Vorjahres des jeweiligen Förderzeitraumes einzureichen.Die Anträge sind zu richten an:
Landkreis Oder-Spree
Dezernat I Jugend, Soziales und Kultur
Aufgabengebiet Sozialplanung und Controlling
Breitscheidstraße 7
15848 Beeskow
Folgende Unterlagen sind dem Antrag insbesondere beizufügen:
- Antragsvordruck
- Finanzierungsplan
- Aktuelles Konzept zum Projekt (Projektbeschreibung)
- Aktueller Registerauszug
- Aktueller Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes
- Gegebenenfalls aktuelle Arbeits- oder Mietverträge, Stellenbeschreibungen
Hinweis: Für die Zusendung des Antragsvordrucks und des Finanzierungsplans wenden Sie sich bitte per E-Mail an sozialplanung@l-os.de oder telefonisch an das Team des Aufgabengebiets Sozialplanung und Controlling.