Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung Mobiler-ICT-Karte
Rechtsgrundlage(n)
§ 19b AufenthG
§ 19b AufenthG
Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine importierte Leistungsbeschreibung aus dem Verwaltungsportal des Landes Brandenburg, auf deren Inhalt wir keinen redaktionellen Einfluss haben.