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Sprachkurse

Das Beherrschen der deutschen Sprache ist der Schlüssel für alle Prozesse der Integration. Es verschafft Zugang zu Bildung, dem Arbeitsmarkt und somit auch zu einem eigenständigen Leben. Zudem stellt es die Grundlage des sprachlichen Austauschs der in Deutschland lebenden Menschen dar.

Notwendige Sprachkenntnisse können durch die Teilnahme an einem Sprachkurs erworben werden. Folgende staatlich geförderte Sprachkurse gibt es im Landkreis Oder-Spree:

  • Erstorientierungskurse sind Kurse, in denen Teilnehmenden wichtige Informationen zum Alltag in Deutschland und erste Deutschkenntnisse vermittelt werden. Sie richten sich primär an Schutzsuchende, unabhängig von deren Herkunftsland. Im Rahmen verfügbarer Plätze können auch weitere Personengruppen wie Schutzberechtigte, weitere Drittstaatenangehörige mit rechtmäßigem Aufenthalt sowie EU-Zugewanderte zugelassen werden. Voraussetzung für eine Teilnahme an einem Erstorientierungskurses ist immer, dass die Teilnahme an einem Integrationskurs aus rechtlichen, tatsächlichen oder individuellen Gründen nicht möglich ist.
  • Integrationskurse haben das Ziel, den Teilnehmenden erfolgreich die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschland zu vermitteln. An diesem Kurs können Inhaberinnen und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis teilnehmen. Auch Asylbewerberinnen und -bewerber können ebenfalls, unabhängig von ihrem Herkunftsland, an einem Integrationskurs teilnehmen. Auch Ausländerinnen und Ausländer, die eine Duldung nach § 60 a Absatz 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz besitzen, können im Rahmen verfügbarer Kursplätze zu einem Integrationskurs zugelassen werden.

    Das Kriterium „Arbeitsmarktnähe“ bedeutet, dass Asylbewerberinnen und –bewerber bei der Agentur für Arbeit arbeitslos, arbeitssuchend oder ausbildungssuchend gemeldet sind oder sich in einem Beschäftigungsverhältnis, in betrieblicher Ausbildung, in Berufsvorbereitungsmaßnahmen, oder in der ausbildungsvorbereitenden Phase einer Assistierten Ausbildung befinden. Das Kriterium gilt nicht für Personen, die ein Kind unter drei Jahren betreuen oder wenn die Betreuung eines älteren Kindes nicht sichergestellt ist, das heißt diese Personen können Zugang erhalten, obwohl sie nicht „arbeitsmarktnah“ sind.

  • Berufssprachkurse gemäß § 45a Aufenthaltsgesetz sind ein Sprachlernangebot für Menschen mit Migrationshintergrund, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern wollen. Teilnehmenden wird ein erweiterter Wortschatz rund um das Thema Arbeit vermittelt. Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein abgeschlossener Integrationskurs oder nachgewiesene Deutschkenntnisse auf Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen sowie Zugang zum Arbeitsmarkt.

Diese Sprachlernangebote werden von verschiedenen Bildungsträgern im Landkreis angeboten. Falls Sie einen Integrationskurs suchen, finden Sie Angebote in der Kurssuche des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Bei weiteren Fragen zu den oben aufgezählten Sprachkursen kontaktieren Sie gerne die jeweiligen Ansprechpersonen in der folgenden Übersicht:

  1. Herr Dr. Panzer

    Fürstenwalder Aus- und Weiterbildungszentrum

    Trebuser Straße 55
    15517 Fürstenwalde/Spree

  1. Frau Schulze

    Fürstenwalder Aus- und Weiterbildungszentrum

    Julius-Pintsch-Ring 25
    15517 Fürstenwalde/Spree

Trotz der Teilnahme an einem Sprachkurs ist das Aneignen einer Fremdsprache im erwachsenen Alter nicht einfach. Wie gut Neuzugewanderte Deutsch lernen, hängt nicht ausschließlich von der Bereitschaft und dem persönlichen Einsatz, sondern auch von biografischen Faktoren ab. Eine Person mit Vorbildung und bereits vorhandenen Kenntnissen des lateinischen Alphabets hat einen leichteren Zugang zur deutschen Sprache als ein Analphabet ohne Schulbildung. Traumatisierungen können den Lernprozess zudem erschweren.

Das regelmäßige Sprechen ist ein weiterer wichtiger Aspekt des erfolgreichen Spracherwerbs. Beispielsweise können Sprachtandems oder regelmäßiger Austausch bei interkulturellen Treffen wichtige zusätzliche Unterstützungsangebote darstellen. Wenn Sie Interesse daran haben, Ihre Sprachkenntnisse in einer fremden Sprache auszubauen und gleichzeitig einer neuzugewanderten Person beim Lernen der deutschen Sprache helfen möchten, kontaktieren Sie gerne die jeweiligen Ansprechpersonen für die Vermittlung von ehrenamtlichen Sprachtandems in unserem Landkreis.