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Einbürgerung

Sie leben als Ausländerin oder Ausländer im Landkreis Oder-Spree und haben Interesse an einer Einbürgerung? Hier finden Sie Informationen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.

Zur Beratung über Ihre jeweiligen Einbürgerungsmöglichkeiten und Einschätzung über die Erfolgsaussichten, senden Sie einfach das unten genannte Antragsformular vollständig ausgefüllt aber noch nicht unterschrieben mit Kopien der benötigten Unterlagen (Checkliste siehe Antragsformular), sofern Sie die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen.

Bitte beachten Sie hierbei, dass die Antragstellung erst mit Leistung der Unterschrift bei persönlicher Vorsprache Vorort erfolgt, da andernfalls nicht gewährleistet werden kann, dass Sie selbst den Antrag unterschrieben und gestellt haben.

Voraussetzungen

Die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist erst mit Inkrafttreten am 27. Juni 2024 auf den jeweiligen Einzelfall anwendbar.

Bis zum 25. Juni 2024:

  • melderechtlicher Hauptwohnsitz im Landkreis Oder-Spree
  • rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
    • seit 8 Jahren (Regelfall)
    • seit 7 Jahren bei erfolgreicher Teilnahme am Integrationskurs (Zertifikat Integrationskurs)
    • seit 6 Jahren bei besonderer Integration, insbesondere Kenntnisse der deutschen Sprache (anerkanntes Sprachzertifikat über dem Niveau B1, zum Beispiel: Goethe-Institut, Telc GmbH, TestDaF, DSH, Schul-, Ausbildungszeugnisse)
    • seit 3 Jahren als Ehegatte eines deutschen Staatsangehörigen, sofern die Ehe bereits seit 2 Jahren besteht
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und dass gegen diese keine Bestrebungen erfolgen
  • einbürgerungsfähiges Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte EU, Freizügigkeitsrecht, befristete Aufenthaltserlaubnis mit Ausnahme von §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23 Absatz 1, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c des Aufenthaltsgesetzes)
  • gesicherter Lebensunterhalt für sich und unterhaltspflichtige Familienangehörige ohne Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat (inklusive nachhaltiger Altersvorsorge)
  • in der Regel Aufgabe beziehungsweise Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
  • geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
  • Straffreiheit (Ein Führungszeugnis ist nicht einzureichen.)
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens B1)
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (zum Beispiel Leben in Deutschland oder Einbürgerungstest)

Ab dem 27. Juni 2024:

  • neue Voraussetzungen werden noch benannt

Gebühren

Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt gemäß § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz

  • 255,00 Euro für die Einbürgerung einer Einzelperson
  • 51,00 Euro für die Miteinbürgerung eines minderjährigen Kindes.

Bei Antragstellung wird eine Vorausgebühr in Höhe von

  • 191,00 Euro für die Einbürgerung einer Einzelperson
  • 38,00 Euro für die Miteinbürgerung eines minderjährigen Kindes

erhoben. Die Restsumme wird bei Aushändigung der Einbürgerungsurkunde fällig.

Bitte beachten Sie, dass auch eine Ablehnung des Antrages gebührenpflichtig ist.

Benötigte Unterlagen

  • Ausgefülltes aber noch nicht unterschriebenes Antragsformular samt Merkblättern (Zusendung vorab per Post)
  • Nachweise (siehe Checkliste im Antragsformular) als einfache Kopie (Zusendung vorab per Post)
  • Termine zur Sprachprüfung finden Sie auf der Seite der Volkshochschule Oder-Spree
  • Termine zum Einbürgerungstest finden Sie auf der Seite der Volkshochschule Oder-Spree

Verfahrensablauf

Sofern Sie die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllen, können Sie das Antragsformular ausfüllen, aber noch nicht unterschreiben und mit Nachweisen per Post an

Landkreis Oder-Spree
Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration
Staatsangehörigkeitsbehörde
Breitscheidstraße 7
15848 Beeskow

oder per Email an integration@l-os.de übersenden.

Ihre Unterlagen werden dann gesichtet und Sie werden über die Erfolgsaussichten eines etwaigen Antrages auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit in Kenntnis gesetzt. Sofern Sie augenscheinlich die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, wird Ihnen zeitgleich ein Termin zur persönlichen Antragstellung (Leistung der Unterschiften, Einreichung der Originalunterlagen und Entrichtung der Vorschussgebühr) mitgeteilt.

Nach erfolgter persönlicher Antragstellung werden, sofern die Unterlagen und Angaben vollständig sind, die Sicherheitsbehörden angefragt und Sie erhalten nach Abschluss der Antragsprüfung eine Ergebnismitteilung sowie gegebenenfalls einen Termin zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. (Verfahrensabschluss)

Bis zum Verfahrensabschluss sind Einbürgerungsbewerber angehalten alle Änderungen (zum Beispiel Änderung von Kontaktdaten oder Arbeitsverhältnissen, Einleitung von Ermittlungs- und Strafverfahren, Wohnortwechsel und so weiter) unaufgefordert mitzuteilen und gegebenenfalls durch entsprechende Nachweise zu belegen.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Bearbeitungszeiten je nach Einzelfall variieren.

Überdies ist die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes erst mit Inkrafttreten am 27. Juni 2024 anwendbar.