Inhalt

Baugenehmigung Erteilung für Camping-, Wochenend- oder Golfplätze

Wer einen Camping-, Wochenend- oder Golfplatz errichten, erweitern oder dessen Nutzung ändern möchte, benötigt eine Genehmigung.

Mit den Bauvorlagen ( vgl. § 3 Brandenburgische Bauvorlagenverordnung ) ist für Campingplätze und Wochenendhausplätze ein Brandschutzkonzept vorzulegen.

Im Brandschutzkonzept ist auf der Grundlage einer Risikoanalyse eine Gesamtbewertung vorzunehmen und darzustellen, welche vorbeugenden baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen (betrieblichen) und abwehrenden Maßnahmen zur Erfüllung der Schutzziele des Brandschutzes sowie der brandschutztechnischen Anforderungen erforderlich sind.

1,4 Prozent des anrechenbaren Bauwertes, mindestens 100€

Gemäß Tarifstelle 1.1-1.5 der Brandenburgischen Baugebührenordnung

Die Gebühr kann teilweise als Vorschuss erhoben werden.

§ 16 Gebührengesetz Brandenburg

Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt gemäß § 73 BbgBO sechs Jahre.

Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen nicht, wenn innerhalb von sechs Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wurde und spätestens ein Jahr nach Ablauf der Frist die Aufnahme der Nutzung angezeigt worden ist.

Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich.