Mietvertragswesen
Zur Erfüllung der Unterbringungsaufgabe werden sowohl Gemeinschaftsunterkünfte als auch vom Landkreis Oder-Spree angemietete Wohnungen genutzt.
Der Bereich Mietvertragswesen verhandelt die Vertragsgestaltung, unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, mit den Vermietern und Betreibern.
Die Koordinierungs- und Planungsaufgaben beinhalten das permanente Controlling aller bestehenden Miet- und Betreiberverträge einschließlich der Überprüfung der Betriebskostenabrechnungen sowie die Einhaltung von Kreistagsbeschlüssen.