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Landeszuschüsse zu den Kosten der Unterkunft und Verpflegung

Wer kann diese Leistung beantragen?

Anspruchsberechtigt sind Auszubildende:

  • mit Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) beziehungsweise der Handwerksordnung (HwO),
  • die im Land Brandenburg gemäß § 39 Absatz 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes berufsschulpflichtig sind,
  • deren Ausbildungsstätt beziehungsweise Ausbildungsbetrieb sich im Landkreis Oder-Spree befindet und
  • die die zuständige Berufsschule im Land Brandenburg oder einem anderen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland besuchen.

Außerdem muss die auswärtige Unterkunft während der schulischen Ausbildung am Ort der Berufsschule notwendig sein.

Dabei ist eine auswärtige Unterkunft notwendig, sofern dem Auszubildenden die täglichen Fahrtzeiten zwischen dem Wohnort beziehungsweise dem Ort des ständigen Aufenthaltes und dem Schulort nicht zugemutet werden können.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Den Antrag erhalten Sie von Ihrem Ansprechpartner nach telefonischer Abforderung oder in den oben angegebenen Schulen. Bitte beachten Sie auch das Ausfüllhilfe.

Sie haben auch die Möglichkeit den Antrag online zu stellen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Originalbelege über die Kosten der Unterkunft und Verpflegung
  • Kopie des Ausbildungsvertrages und des Turnus- oder Blockplanes (Berufsschulunterricht)

Den Antrag können Sie ausgefüllt mit den notwendigen Unterlagen per Post übersenden oder persönlich im Schulverwaltungsamt abgeben.

Die Bearbeitungszeit beträgt bei vollständig ausgefüllten und mit allen notwendigen Unterlagen versehenen Anträgen circa drei bis vier Monate.

Welche Fristen gibt es?

Der Antrag ist direkt nach dem absolvierten Schulhalbjahr zu stellen. Die Antragsfristen enden:

  • für das erste Schulhalbjahr am 31. März
  • für das zweite Schulhalbjahr am 30. September

Wie hoch ist die Kostenerstattung?

Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Unterkunftsund Verpflegungskosten und ist auf maximal 10 Euro pro Tag begrenzt.

Wichtig: Bis zum jeweiligen Zeitpunkt muss der Antrag schriftlich beim Schulverwaltungsamt eingegangen sein. Wird der Antrag nach Ablauf der Frist eingereicht, kann kein Zuschuss für den jeweiligen Abrechnungszeitraum gewährt werden.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer Ansprechpartnerin des Schulverwaltungsamtes.