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Bildung und Teilhabe

Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Damit auch Kinder und Jugendliche aus Familen mit geringem Einkommen überall mitmachen können, gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).

Welche Leistungen gibt es?

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können aus dem Bildungspaket Leistungen für folgende Bedarfe erhalten:

  • Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler, Kitakinder und Kinder in der Kindertagespflege
  • Schulmaterialien für Schülerinnen und Schüler
  • Schülerbeförderung (Bitte beachten Sie, dass hier die Leistungen des Amtes für Schulverwaltung vorrangig sind.)
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
  • gemeinsames Mittagessen in der Schule, Kita oder Kindertagespflege
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (zum Beispiel Sportvereine oder Musikschule)

Wer bekommt diese Leistungen?

 Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, die eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Sozialhilfe
  • Asylbewerberleistungen

Voraussetzung für Schülerinnen und Schüler ist, dass sie nicht älter als 24 Jahre sind, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden nur an Minderjährige gewährt.

Wie werden die Leistungen erbracht?

Die folgenden Leistungen werden als Geldleistungen erbracht:

  • Schulbedarf
  • Kosten für Ausflüge
  • Kosten der Schülerbeförderung
  • Kosten für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Die Kosten für die Lernförderung und Klassenfahrten oder mehrtägige Kitafahrten werden vom Landkreis Oder-Spree übernommen und direkt an den jeweiligen Anbieter überwiesen.

Sollten Sie, in Ausnahmefällen, bereits in Vorleistung gegangen sein, dann kann Ihnen diese, nach Vorlage von Rechnungen, Quittungen und Überweisungsbelegen, erstattet werden.

Alles auf einen Blick

Merkblatt Bildungspaket im Landkreis Oder-Spree PDF-Datei: 505 kB , Stand: 29. Juli 2025 Hinweis: nicht barrierefrei

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt je nach Zuständigkeit beim Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration des Landkreises Oder-Spree, beim Sozialamt des Landkreises Oder-Spree oder bei PRO Arbeit - kommunales Jobcenter Oder-Spree.

Für Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner des jeweiligen Amtes zur Verfügung.

Die Anträge können auf dem Postweg an den Landkreises Oder-Spree gesandt, dort persönlich abgegeben oder für das Jobcenter und für das Sozialamt online eingereicht werden.

Wenn Sie Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen möchten, reichen Sie bitte zu Beginn einmal die Anlage Bildung und Teilhabe (beziehungsweise im Sozialamt den Antrag für Bildung und Teilhabe) ein. Haben Sie dies einmal getan und treten später einzelne Bedarfe auf, genügt es die passende Anlage (zum Beispiel für mehrtätige Fahrten, Schülerbeförderung oder Lernförderung) separat einzureichen. Gern können Sie uns einzelne Bedarfe dann auch formlos anzeigen.