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Identitätsbescheinigung für Flurstücke Ausstellung

Identitätsbescheinigungen werden von Grundstückseigentümern, Inhabern von Rechten, durch Rechte Betroffenen, Behörden oder Gerichten benötigt, wenn sich Grundbucheintragungen, Urkunden und so weiter auf Flurstücke beziehen, die nicht mehr existieren. Hierdurch lassen sich Rechtsverhältnisse nicht mehr der aktuellen Flurstücksituation zuordnen.

Mit einer Identitätsbescheinigung wird nachgewiesen, welches oder welche jetzt existierenden Flurstücke mit einem früher existierenden identisch sind beziehungsweise welche Teile von jetzt existierenden Flurstücken dem untergegangenen räumlich entsprechen.

Grundbuchauszug, wenn es um die Identifizierung der Lage alter Rechte geht.

Für die Bescheinigung fallen Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung an.

Der Antrag kann formlos unter Angabe des Flurstücks gestellt werden