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Zuschüsse für Ferienfahrten

Für die Teilnahme an kostenpflichtigen Ferienfahrten kann benachteiligten Kindern und Jugendlichen ein Zuschuss zum Teilnehmerbeitrag gewährt werden. Die Benachteiligung kann sich aus ihrer familiären, sozialen oder wirtschaftlichen Situation ergeben.

Nicht förderfähig sind:

  • Reisen von Kindertagesstätten
  • Reisen von Schulen (Klassenfahrten)
  • Reisen von Trägern der beruflichen Ausbildung
  • Individualreisen
  • Sprachreisen

Der Antrag auf Sonderzuschuss für eine Ferienfahrt kann auf der rechten Seite unter Dokumente aufgerufen werden.

Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Oder- Spree

4. Sonderzuschüsse

4.1. Gegenstand der Förderung

Für die Teilnahme an kostenpflichtigen Ferienfahrten kann benachteiligten Kindern und Jugendlichen ein Zuschuss zum Teilnehmerbeitrag gewährt werden. Die Benachteiligung kann sich aus ihrer familiären, sozialen oder wirtschaftlichen Situation ergeben.

4.2. Antragsberechtigt sind

  • Sorgeberechtigte des Teilnehmers
  • volljährige Teilnehmer wenn sie sich noch in der Schulausbildung befinden
  • gesetzliche Vertreter
  • Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche nach SGB XII betreuen

4.3. Nicht förderfähig sind

  • Individualreisen
  • Sprachreisen
  • Reisen von Kita, Schule und Träger der beruflichen Ausbildung

4.4. Verwendungsnachweis

Der Zuschussempfänger hat bis zum im Bewilligungsbescheid genannten Termin eine Teilnahmebestätigung mit den Angaben laut Vordruck, bestätigt durch den Träger der Maßnahme, an die Verwaltung des Jugendamtes zu senden.