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HIV und AIDS; Information, Prävention und Beratung

Für AIDS-Kranke und HIV-Infizierte sowie für deren Angehörige, Partnerinnen und Partner und alle Personen, die zum Thema Fragen haben, stehen neben dem Gesundheitsamt weitere Beratungsstellen zur Verfügung.

Die Beratungsstellen und Gesundheitsämter beraten telefonisch und persönlich und führen Aufklärungsveranstaltungen über HIV/AIDS durch. Darüber hinaus bieten die Gesundheitsämter bei Bedarf kostenfreie, anonyme Beratung und HIV-Antikörpertests an.

Durch die Beratung und Betreuung sollen direkt oder indirekt vom HI-Virus Betroffene mit ihrem Schicksal nicht allein gelassen werden und die Motivation zu gesundheitsbewusstem, verantwortungsvollem Handeln gestärkt werden. Die umfasst weiterhin die Vermittlung von psychosozialen oder medizinischen Informations – und Unterstützungsan-geboten.

Ab 16 Jahren haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem substantiellen HIV-Infektionsrisiko einen Anspruch auf ärztliche Beratung, erforderliche Untersuchungen und nach Beratung auch auf die Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zur Präexpositionsprophylaxe (PrEP). Erwachsene leisten zu den Arzneimitteln die gesetzliche Zuzahlung.

Rechtsgrundlagen

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