Inhalt

Trinkwasserhygiene

Aufgaben

Überwachung von Anlagen aus denen Trinkwasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird, mit dem Ziel "Schutz der menschlichen Gesundheit" entsprechend den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.

  • Überwachung der gewerblichen Trinkwasserversorgung
  • Beratung bei privaten Anfragen und bei Bedarf Probenahme einschließlich gesundheitlicher Auswertung, Beschwerdebearbeitung

Anlagen laut § 3 Absatz 2 der Trinkwasserverordnung

  1. zentrale Wasserwerke
  2. dezentrale kleine Wasserwerke
  3. Kleinanlagen zur Eigenversorgung (Hausbrunnen)
  4. mobile Versorgungsanlagen
  5. ständige Wasserverteilung  (Hausinstallation)
  6. zeitweise Wasserverteilung (Märkte, Volksfeste)

Gesetze

  • Infektionsschutzgesetz
  • Trinkwasserverordnung
  • Umweltbundesamt Empfehlungen
  • Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches

Gebühren

Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage des Brandenburgischen Gebührengesetzes in Verbindunbg mit der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MASGF).