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Angeln im Naturschutzgebiet

Das amtliche "Eulenschild", auch unter dem Namen "Naturschutzeule" bekannt - es war und es ist das Wahrzeichen für Schutzgebiete und -objekte in Brandenburg. Wer dieses Schild in der freien Landschaft entdeckt, wird darauf hingewiesen, dass ihn landschaftlich etwas Besonderes erwartet. Es macht zugleich deutlich, dass viele Dinge verboten sind, die an anderer Stelle erlaubt sind.

Im Amtsdeutsch ausgedrückt: Verboten sind alle Handlungen, die das Gebiet, seinen Naturhaushalt oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen, verändern. Was bedeutet das? Der Bau eines Hauses beispielsweise verändert und zerstört. In Einzelfällen werden Ausnahmen zugelassen. Die untere Naturschutzbehörde prüft, ob der Schutzzweck durch die Realisierung eines Vorhabens beeinträchtigt wird. Je nach Ausstattungsgrad, Größe und Funktion werden unterschiedliche Schutzkategorien unterschieden:

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Oder-Neiße“ des Landes Brandenburg

Das Naturschutzgebiet „Oder-Neiße“ ist ein bedeutendes Brutgebiet seltener Vogelarten. Es ist auch Lebensraum vom Aussterben bedrohten Tierarten wie z. B. Flussuferläufer, Gänsesäger, Krick- und Knäkente.

Zum Schutz des Brutgeschehens bestehen für die Angelnutzung besondere Vorschriften. An der Oder und an den Gewässern zwischen Oder und Deich ist das Angeln in der Zeit vom 15. März bis 15.August eines jeden Jahres innerhalb der Deichkilometer 3,0 bis 6,0 und von Deichkilometer 9,0 bis 10,4 verboten.

Die Kilometrierung ist vor Ort an der Deichkrone gekennzeichnet.

Einblick in die bedrohte Vogelwelt des Naturschutzgebietes „Oder-Neiße“

Flussuferläufer (wikipedia):

  • fünf bis 20 Brutpaare in Btrandenburg, davon mindestens vier Paare im Gebiet
  • die Art wurde als „vom Aussterben bedroht“ in der Roten Liste eingestuft
  • die Brutpaare benötigen störunsarme Uferbereiche an Flussläufen

Gänsesäger (wikipedia):

  • 60 bis 80 Brutpaare in Brandenburg, rund elf Brutpaare im Gebiet
  • vom Aussterben bedrohte Art
  • Höhlenbrüter in Bäumen (in 0,5 bis 18 Meter Höhe)
  • können bis zu 10 Meter tief tauchen
  • Gefährdung durch Bruthöhlenmangel und Raubtiere (Mink, Marder usw.)

Krickente (wikipedia):

  • 50 bis 150 Brutpaare in Brandenburg, Brut hier vereinzelt, sonst Durchzügler
  • stark gefährdete Art
  • kleinste einheimische Schwimmente, Gefährdung durch Störungen, z. B. Freizeitaktivitäten sowie Raubtiere

Knäkente (wikipedia):

  • 80 bis 150 Brutpaare in Brandenburg, davon rund rei Paare im Gebiet
  • vom Aussterben bedrohte Art
  • Brutvogel in den Niederungen großer Flüsse sowie an einigen Seen und Teichen
  • Gefährdung besteht vor allem durch Schwund geeigneter Brutplätze und Störungen am Brutplatz sowie Raubitere

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Mittlere Oder“ des Landes Brandenburg

Das Naturschutzgebiet „Mittlere Oder“ ist ein bedeutendes Brutgebiet seltener Vogelarten.

Es ist auch Lebensraum vom Aussterben bedrohter Tierarten wie z. B. Flussuferläufer, Gänsesäger, Krick- und Knäkente.

Zum Schutz des Brutgeschehens bestehen für die Angelnutzung besondere Vorschriften.

Im Odervorland und an der Stromoder ist das Angeln in der Zeit vom 15. März bis 15. August eines jeden Jahres in den Bereichen Deichkilometer 6,80 bis 7,95; 8,50 bis 10,29; 11,40 bis 13,00 verboten.

Erlaubt ist in diesen Zonen ganzjährig das Angeln in den direkt am Deich vorlandseitig anliegenden Altwasserlöcher und Altarmen.

Die Kilometrierung ist an der Deichkrone gekennzeichnet.

Einblick in die bedrohte Vogelwelt des Naturschutzgebietes „Oder-Neiße“

Flussuferläufer (wikipedia):

  • fünf bis 20 Brutpaare in Btrandenburg, davon mindestens vier Paare im Gebiet
  • die Art wurde als „vom Aussterben bedroht“ in der Roten Liste eingestuft
  • die Brutpaare benötigen störunsarme Uferbereiche an Flussläufen

Gänsesäger (wikipedia):

  • 60 bis 80 Brutpaare in Brandenburg, rund elf Brutpaare im Gebiet
  • vom Aussterben bedrohte Art
  • Höhlenbrüter in Bäumen (in 0,5 bis 18 Meter Höhe)
  • können bis zu 10 Meter tief tauchen
  • Gefährdung durch Bruthöhlenmangel und Raubtiere (Mink, Marder usw.)

Krickente (wikipedia):

  • 50 bis 150 Brutpaare in Brandenburg, Brut hier vereinzelt, sonst Durchzügler
  • stark gefährdete Art
  • kleinste einheimische Schwimmente, Gefährdung durch Störungen, z. B. Freizeitaktivitäten sowie Raubtiere

Knäkente (wikipedia):

  • 80 bis 150 Brutpaare in Brandenburg, davon rund rei Paare im Gebiet
  • vom Aussterben bedrohte Art
  • Brutvogel in den Niederungen großer Flüsse sowie an einigen Seen und Teichen
  • Gefährdung besteht vor allem durch Schwund geeigneter Brutplätze und Störungen am Brutplatz sowie Raubitere

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Spreewiesen südlich Beeskow“ des Landes Brandenburg

Das Naturschutzgebiet „Spreewiesen südlich Beeskow“ ist ein bedeutendes Gebiet für die heimische Flora und Fauna. So ist es unter anderem Lebensraum vom Biber und Fischotter.

Zum Schutz dieser und anderer Art bestehen besondere Vorschriften für die Angelnutzung.

Es ist nicht erlaubt, Altarme, Altwasser, den Torfstich (Eichwerder), Röhricht- und Schwimmblattzonen mit Wasserfahrzeugen aller Art (Kähne und Ruderboote) zu befahren. Ausgewiesene Angelstellen befinden sich an der Holzspree, am Eichwerder und am Tiefen See.

Angelbereiche und Angelstellen nördlich des Katastrophenschutzlagers an der Holzspree

Das Befahren und Parken ist nur mit einer Gestattung der Stadt Beeskow in den dafür ausgewiesenen Bereichen zulässig.

Angelbereiche Tiefer See

Das Befahren außerhalb der für den öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege ist nicht gestattet. Parken nur an den ausgewiesenen Flächen der Gaststätte Seeterrasse Tiefer See.

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schwarzberge und Spreeniederung“ des Landes Brandenburg

Das Naturschutzgebiet „Schwarzberge und Spreeniederung“ ist ein bedeutendes Gebiet für die heimische Flora und Fauna. So ist es unter anderem Lebensraum vom Fischotter.

Zum Schutz dieser und anderer Arten bestehen für die Angelnutzung besondere Vorschriften. Es ist nicht erlaubt, die Alt- und Nebenarme der Hauptspree mit Wasserfahrzeugen aller Art (Kähne und Ruderboote) mit mehr als 7,5 Kilometer pro Stunde zu fahren und an deren Ufer außerhalb der Ortslage Radinkendorf anzulegen.

Die Anglerfischerei ist nur an der Hauptspree unter Beachtung der zuvor genannten Punkte gestattet.

Das Befahren außerhalb der für den öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege ist nicht gestattet.

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Spreebögen bei Briescht“ des Landes Brandenburg

Das Natuschutzgebiet „Spreebögen bei Briescht“ ist ein bedeutendes Gebiet für die heimische Flora und Fauna. So ist es unter anderem Lebensraum vom Fischotter.

Zum Schutz dieser und anderer Arten bestehen für die Angelnutzung besondere Vorschriften. Es ist nicht erlaubt, die Alt- und Nebenarme der Hauptspree mit Wasserfahrzeugen aller Art (Kähne und Ruderboote) mit mehr als 7,5 Kilometer pro Stunde zu fahren und an den Ufern anzulegen oder Wasserfahrzeuge aller Art dort ein- oder auszusetzen.

Die Angelfischerei vom Ufer aus ist nur an der Hauptspree auf den in der nachfolgenden Karte kennzeichneten Stellen zulässig, wobei das Eisangeln (auf der Hauptspree) stellenungebunden ausgeführt werden kann.

Angelbereiche im Naturschutzgebiet "Spreebögen bei Briescht". Angelbereiche im Naturschutzgebiet "Spreebögen bei Briescht".

Angelveranstaltungen sind nur nach dem 1. August eines Jahres zulässig.

Das Befahren außerhalb der für den öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege ist nicht gestattet.