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Projektförderung

Was bedeutet Daseinsvorsorge?

Die Daseinsvorsorge ist ein Element des Sozialstaatsprinzips. Sie umfasst den Auftrag des Staates, Güter und Dienstleistungen bereitzustellen, die für die menschliche Existenz notwendig sind.

Die ambulante soziale Daseinsvorsorge konkretisiert diesen Auftrag. Im Wesentlichen geht es hier um den Aufbau und Erhalt einer ganzheitlichen, bedarfsgerechten und ambulanten Beratungs- und Betreuungsstruktur mit sozialhilfeergänzenden und sozialhilfeersetzenden Angeboten. Soziale Dienste sowie Einrichtungen sollen rechtzeitig und ausreichend bereitgestellt und freie Träger bei der Leistungserbringung unterstützt werden.

Daneben steht die gesundheitliche Daseinsvorsorge. Zu ihrer Aufgabe gehört es, die Gesundheit der Bevölkerung zu erhalten, zu fördern und Gesundheitshilfen zu vermitteln. Im Besonderen sind das Hilfen zur Behandlung, Betreuung, Beratung oder Begleitung für Menschen mit einer psychischen und beziehungsweise oder einer Suchterkrankung sowie die damit verbundene Sicherstellung der psychiatrischen Versorgung.

Was kann gefördert werden?

Förderbereiche nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung ambulanter sozialer Dienste im Landkreis Oder-Spree

  • Allgemeine soziale Beratung
    • Beratungscenter und Kontaktstellen für sozial benachteiligte Menschen
    • Schuldnerberatungsstellen
  • Zielgruppenspezifische Beratungs- und Betreuungsleistungen
    • Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderung sowie familienentlastende Dienste
    • Angebote für Senioren und Menschen mit Pflegebedarf
    • Frauenhäuser
  • Niedrigschwellige Beratungs- und Betreuungsleistungen sowie Alltagsunterstützende Angebote (§ 45c und § 45d Elftes Buch Sozialgesetzbuch)
  • Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt sowie Strukturen der Selbsthilfe
    • Ehrenamtszentren und Betreuungsangebote ehrenamtlicher Strukturen
    • Selbsthilfekontaktstellen
    • Begegnungsstätten für Senioren und Menschen mit Behinderung
    • Fortbildung ehrenamtlicher Hospizmitarbeiter
  • Sondermaßnahmen und Projekte

Die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen sowie das Verfahren für die Förderung in einem der oben genannten Förderbereiche ist der Förderrichtlinie zu entnehmen. Die Förderrichtlinie steht für Sie als PDF-Datei rechts unter der Kategorie „Dokumente“ zum Download bereit. Auf die Gewährung von Zuwendungen nach dieser Richtlinie besteht kein Rechtsanspruch.

Förderbereiche nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Bereich Psychiatrie und Suchthilfe im Landkreis Oder-Spree

  • Ambulante Beratungs- und Behandlungsstellen (BBS)
  • Kontakt- und Beratungsstellen für psychisch Kranke (KBS)
  • sonstige Angebote

Die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen sowie das Verfahren für die Förderung in einem der oben genannten Förderbereiche ist der Förderrichtlinie zu entnehmen. Die Förderrichtlinie steht für Sie als PDF-Datei rechts unter der Kategorie „Dokumente“ zum Download bereit. Auf die Gewährung von Zuwendungen nach dieser Richtlinie besteht kein Rechtsanspruch.

Wer kann eine Förderung beantragen?

  • Träger und Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und deren Mitglieder
  • Verbände und Vereine, deren Gemeinnützigkeit nachgewiesen ist
  • Selbsthilfegruppen und anerkannte Selbsthilfekontaktstellen
  • sonstige rechtsfähige gemeinnützige und freie Träger, die Aufgaben erfüllen, welche im Interesse der Landkreises Oder-Spree liegen

Die jeweiligen Voraussetzungen sind den entsprechenden Förderrichtlinien zu entnehmen.

In welcher Höhe kann mein Projekt maximal gefördert werden?

Die Höchstfördersumme für einen Förderbereich ist dem jeweiligen Abschnitt in Teil II der Förderrichtlinien zu entnehmen. Die dort angegebenen Fördersummen sind die maximal zu vergebenden Fördermittel für alle zuwendungsberechtigten Projekte eines Förderbereichs. Aus diesem Grund ist die Höchstförderung für ein Projekt von der Anzahl der tatsächlich gestellten Zuwendungsanträge in jedem Jahr abhängig.

Hinweise zur Antragstellung

Die Anträge für das Bewilligungsjahr sind schriftlich bis zum 31. August des Vorjahres beim Landkreis Oder-Spree, Sozialamt, SG Ambulante soziale Daseinsvorsorge, einzureichen.