Badewasserhygiene
Damit Sie in öffentlichen Schwimmbädern, Badebecken oder an ausgewiesenen Seen unbeschwert und sicher baden können, überwacht das zuständige Gesundheitsamt die Wasserqualität sowie die Hygienebedingungen vor Ort.
Unsere Aufgaben umfassen insbesondere die Kontrolle der Betreiberpflichten in Schwimmbädern, Badebecken (jeweils öffentlich oder gewerblich genutzt) und Saunatauchbecken: Dazu zählt die regelmäßige Überprüfung der Wasseraufbereitung, Hygiene und der mikrobiologischen sowie chemischen Qualität.
Es erfolgt eine Überwachung der Wasserqualität an ausgewiesenen Badestellen in Seen in der Badesaison vom Mai bis September. Diese Vor-Ort-Messungen und Probenahmen „unter freiem Himmel“ werden durch Kontrollen in Hallen- und Freibädern ergänzt.
Das Gesundheitsamt berät und ordnet gegebenenfalls Maßnahmen an, sobald Auffälligkeiten festgestellt werden – etwa Überschreitungen hygienischer Grenzwerte oder sichtbare Mängel an Becken- oder Badestellenanlagen.
Rechts- und Fachgrundlagen
Die rechtliche Basis bildet unter anderem das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Für Bade- und Schwimmbecken gelten darüber hinaus technische Normen wie die DIN 19643 („Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“) sowie Empfehlungen des Umweltbundesamt („Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung“). Für Badestellen in natürlichen Gewässern gilt die EU‑Badegewässerrichtlinie (2006/7/EG) und landesrechtliche Badegewässerverordnungen.