Inhalt

Badewasserhygiene

Aufgaben

Überwachung der Betreiberpflichten von Schwimmbädern, Badebecken und Saunatauchbecken mit öffentlicher Nutzung einschließlich Überprüfung der Badewasserqualität  

Überwachung der Wasserqualität an ausgewiesenen Seen des Landkreises in der Saison vom 15. Mai bis 15. September durch Vorortprüfungen und -messungen einschließlich Probenahmen.

Schwimmbäder und alle Badebecken gewerblicher Nutzung, unterliegen der Überwachung durch das Gesundheitsamt. Die Badewasserqualität, insbesondere die Einhaltung der mikrobiologischen Parameter sind durch den Betreiber regelmäßig nachzuweisen. Zusätzlich werden die Einrichtungen nach hygienischen Gesichtspunkten geprüft.

Gesetzlichkeiten

  • Infektionsschutzgesetz
  • Trinkwasser Verordnung
  • DIN 19643
  • Badegewässerrichtlinie (EU-Richtlinie 2006/7/EG)
  • Brandenburgische Badegewässerverordnung

Weitere Informationen zu der Badegewässerqualität im Land Brandenburg finden Sie auf der Website des Landes Brandenburg.