Publikationen und Informationen
PRO Arbeit - kommunales Jobcenter
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Informationen und Veröffentlichungen der PRO Arbeit - kommunales Jobcenter Oder-Spree.
Die Publikationen sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung der Herausgeber erlaubt!
Die generelle Zielsetzung des SGB II - Beendigung und Verringerung der Hilfebedürftigkeit durch Fördern und Fordern - steht im Fokus unserer lokalen Arbeitsmarktpolitik. Besonderes Augenmerk legt die PRO Arbeit – kommunales Jobcenter auf das im Rahmen der Neuorganisation des SGB II eingeführte Zielvereinbarungssystem zwischen Bund – Ländern –Optionskommunen.
Hierbei stehen die in § 48b SGB II fixierten Hauptkennzahlen im Vordergrund:
- Verringerung der Hilfebedürftigkeit (§ 4 Abs. 1 VO zu § 48a SGB II),
- Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit (§ 5 Abs. 1 VO zu § 48a SGB II)
- Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug (§ 6 Abs. 1 VO zu § 48a SGB II)
Die Fortschreibung der Arbeitsmarktstrategie für die Folgejahre:
- enthält in zusammengefasster Darstellung dieVorstellungen der PRO Arbeit zum Einsatz von Leistungen zur Eingliederung in die Arbeit
- beschreibt die Rahmenbedingungen, unter denen die Ziele erreicht werden sollen
- interpretiert die Ziele und Aufgaben und begründet die Schwerpunktsetzung bei der Verteilung des Eingliederungstitels
Die Arbeitsmarktstrategie bildet die Basis für:
- die Operationalisierung der gestellten Ziele
- die Evaluation der Ergebnisse nach Abschluss des entsprechenden Geschäftsjahres
Die generelle Zielsetzung des SGB II - Beendigung und Verringerung der Hilfebedürftigkeit durch Fördern und Fordern - steht im Fokus unserer lokalen Arbeitsmarktpolitik. Besonderes Augenmerk legt die PRO Arbeit – kommunales Jobcenter auf das im Rahmen der Neuorganisation des SGB II eingeführte Zielvereinbarungssystem zwischen Bund – Ländern – Optionskommunen. Hierbei stehen die in§ 48b SGB II fixierten Hauptkennzahlen im Vordergrund:
- Verringerung der Hilfebedürftigkeit (§ 4 Abs. 1 VO zu § 48a SGB II),
- Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit (§ 5 Abs. 1 VO zu § 48a SGB II)
- Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug (§ 6 Abs. 1 VO zu § 48a SGB II)
Die Eingliederungsberichte
- beschreiben die jeweiligen Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes im Landkreis Oder-Spree,
- stellen die Eingliederungsergebnisse nach Abschluss des entsprechenden Geschäftsjahres dar.
Gemäß § 48b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) schließt das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg (MASGF) mit PRO Arbeit - kommunales Jobcenter Oder-Spree zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende hinsichtlich der Leistungserbringung jährlich eine Zielvereinbarung ab:
- Zielvereinbarung MASGF - PRO Arbeit - 2018 (wird hinterlegt)
- Zielvereinbarung MASGF - PRO Arbeit - 2017
- Zielvereinbarung MASGF - PRO Arbeit - 2016
Die Publikationen sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung sowie Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit Genehmigung der Herausgeber erlaubt!
- § 16a SGB II - Kommunale Eingliederungsleistungen (DLT) (Leitlinien zur Umsetzung der sozialen Leistungen nach dem SGB II)
- Durchführungsanweisung § 16a SG II
- § 22 SGB II - Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft (Bericht Juli 2015) / Schlüssiges Konzept
- Durchführungsanweisung § 22 SGB II (Angemessenheitswerte) - gültig ab 1. Juni 2015 bis 30. Juni 2017
- Durchführungsanweisung § 22 SGB II (Angemessenheitswerte) - gültig ab 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2019
- Durchführungsanweisung § 22 SGB II (Angemessenheitswerte) - gültig ab 1. Juli 2019
- Durchführungsanweisung § 24 Absatz 3 SGB II
- Langzeitarbeitslosigkeit DLT - Erfolgreich für Langzeitarbeitslose