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Pflegekinderdienst

Beratung und Begleitung von Pflegefamilien

Gesetzliche Grundlagen

Das Achte Buch Sozialgesetzbuch, Kinder- und Jugendhilfe, enthält als Form der Hilfe zur Erziehung § 33 Vollzeitpflege. Unter Vollzeitpflege versteht das Gesetz die Unterbringung, Betreuung und Versorgung eines Kindes oder Jugendlichen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses in einer anderen Familie.

Aufgaben des Pflegekinderdienstes

Der Pflegekinderdienst (PKD) ist als Teilgebiet im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Landkreises Oder-Spree integriert.

  • Überprüfung von Pflegestellen (Bewerberverfahren)
  • Qualifizierung von Pflegeeltern
  • Vermittlung von Kindern und Jugendlichen an Pflegepersonen
  • Prüfung, Erteilung einer Pflegeerlaubnis gemäß § 44 Achtes Buch Sozialgesetzbuch
  • Begleitung und Beratung der Pflegefamilien
  • Vor- und Nachbereitung sowie die notwendige Begleitung des Kindes und der Beteiligten bei Umgangskontakten
  • Kooperation mit beteiligten Einrichtungen, Institutionen und Behörden
  • sozialpädagogische Stellungnahmen bei Gerichtsverfahren, Namensänderung usw.
  • Begleitung bei der Beendigung des Pflegeverhältnisses
  • Information, Öffentlichkeitsarbeit

Folgende Leitgedanken bestimmen die Arbeit des Pflegekinderdienstes:

  • Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt.
  • Die Grundrichtung der Erziehung der Eltern ist zu wahren.
  • Die Eltern beziehungsweise die Personensorgeberechtigten sind bei der Auswahl der Pflegestelle zu beteiligen.
  • Wir suchen Pflegeeltern für Kinder in schwierigen Lebenslagen, nicht Kinder für Eltern.
  • Pflegeeltern werden nicht nach „Warteliste“ berücksichtigt, sondern entsprechend der Bedürfnisse des Kindes beziehungsweise der Kinder ausgewählt.

Pflegeeltern gesucht!

Wir suchen Menschen,

  • die sich vorstellen können, Kinder für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer bei sich aufzunehmen,
  • die Umgangskontakte der Kinder zu ihren Eltern unterstützen können,
  • die über Geduld, Einfühlungsvermögen, Zeit, Konfliktfähigkeit und Belastbarkeit verfügen,
  • die in stabilen familiären und wirtschaftlichen Verhältnissen leben,
  • die Toleranz im Umgang mit Familien anderer sozialer Schichten und Religionen zeigen,
  • die aufgeschlossen in der Zusammenarbeit mit Institutionen und Einrichtungen sind.

Fühlen Sie sich angesprochen?

Wenn Sie diese Voraussetzungen mitbringen und Interesse an der Begleitung, Erziehung und Betreuung eines Pflegekindes haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Sozialarbeiterin. Diese wird Ihnen ein ausführliches Informationsgespräch anbieten.