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Beurkundung, Vaterschaft, Unterhalt

Notwendige Terminabsprachen für Beurkundungen und Beratungen

Für Beurkundungen (Vaterschaftsanerkennungen, Sorgerechtserklärungen, Unterhaltsfestsetzungen) und längere Beratungsgespräche bitten wir Sie vorab einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.

Für eine Terminvereinbarung setzen Sie sich bitte mit Ihrer Ansprechpartnerin per E-Mail Verbindung. Bitte geben Sie bei Ihrer Terminanfrage Ihre Telefonnummer für Rückfragen sowie Ihren Wohnort an.

Die Beurkundungen und Beratungen erfolgen für den Bereich

  • Beeskow, Eisenhüttenstadt (durch Frau Walter, Frau Krabe und Frau Bär) in Beeskow, Rathenaustraße 13a (Haus B)
  • Fürstenwalde, Erkner (durch Frau Schmidt-Driebusch und Frau Aksoy) in Fürstenwalde/Spree, Am Bahnhof 1E.

Das Jugendamt - Bereich Unterhalt - bietet Ihnen Beratung und Unterstützung bei

  1. der Feststellung der Vaterschaft für Ihr Kind
  2. der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche Ihres Kindes
  3. Gewährung von Unterhaltsvorschuss
  4. der Geltendmachung Ihrer eigenen Unterhaltsansprüche als junger Volljähriger oder junge Volljährige, sofern Sie noch nicht 21 Jahre alt sind und sich in Schule, Ausbildung oder Studium befinden
  5. Erteilung von sogenannte Negativbescheinigungen hinsichtlich der alleinigen elterlichen Sorge für Ihr Kind
  6. Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen, gemeinsamer elterlicher Sorge und Unterhaltsfestsetzungen

Bitte beachten Sie, dass Sie als Inhaber der elterlichen Sorge für den Unterhalt Ihres Kindes beziehungsweise Ihren eigenen Unterhalt als junger Volljähriger oder junge Volljährige vorrangig selbst verantwortlich sind. Das Jugendamt ist Ihnen behilflich, wenn bei den aufgeführten Punkten 1. bis 4. Ihre eigenen Bemühungen nicht zum Erfolg geführt haben.

Wir bescheinigen der alleinsorgeberechtigten Mutter, dass keine Erklärung über die gemeinsame Sorge vorliegt (sogenannte „Negativattest“) unter Vorlage der:

  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Kopie der Vaterschaftsanerkennung

Wir beurkunden kostenfrei:

Vaterschaftsanerkennungen

Zustimmungserklärung der Mutter unter Vorlage von:

  • Personaldokumenten
  • Geburtsurkunden der Beteiligten

Erklärungen über die gemeinsame elterliche Sorge unter Vorlage der:

  • Personaldokumente
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Geburtsurkunde des Kindes

Unterhaltsverpflichtungen unter Vorlage von:

  • Personaldokument
  • Mitteilung über den zu beurkundenden Unterhalt
  • ggf. bisherigen Unterhaltstitel

Vaterschaftsanerkennungen werden auch im örtlichen Standesamt beurkundet.

Möchten Sie Unterhalt berechnen und ggf. festsetzen oder dessen Höhe überprüfen lassen, so fordern Sie den Unterhaltspflichtigen selbst mit Einschreiben und Rückschein auf, Auskunft über sein Einkommen der letzten 12 Monate mit Nachweisen, zu erteilen. Dazu gehört auch die Vorlage des letzten Einkommensteuerbescheides.

Setzen Sie dem Unterhaltspflichtigen eine 14-tägige Frist zur Vorlage bei Ihnen.

Diese Einkommensunterlagen können Sie dann beim Jugendamt zur Berechnung einreichen, unter Vorlage:

  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Kopie der Vaterschaftsanerkennung
  • Kopie bereits vorhandener Unterhaltstitel (Urkunde, Beschluss, Urteil, Vergleich)

Sind Sie nicht verheiratet und erkennt der Vater Ihres Kindes die Vaterschaft trotz Ihrer schriftlichen Aufforderung per Post, nicht an, so  können Sie sich unter Vorlage dieser Aufforderung und der Geburtsurkunde des Kindes an das Jugendamt wenden, das Ihnen dann bei weiteren rechtlichen Schritten behilflich ist.

Unterhaltsanspruch besteht für:
  • Schüler
  • Auszubildende
  • Studierende

Barunterhaltspflichtig sind Ihre Eltern.

Das Jugendamt berechnet Ihren Unterhaltsanspruch anhand der Einkommensnachweise Ihrer Eltern für die letzten 12 Monate, die Sie bitte selbst schriftlich abfordern.

Diese Einkommensnachweise können Sie dann zur Berechnung beim Jugendamt einreichen,
sowie:

  • Schulbescheinigung
  • Ausbildungsvertrag mit Nettolohnbescheinigung
  • BAB- bzw. BAföG-Bescheid
  • Immatrikulationsnachweis
  • den letzten Unterhaltstitel