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Baulastenverzeichnis

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärungen, mit denen sich die jeweiligen Grundstückseigentümer bzw. Grundstückseigentümerinnen zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichten. Somit wird die Bebaubarkeit bzw. Erweiterung der Nutzbarkeit eines anderen Grundstücks ermöglicht. Typische Baulasten sind die Wegebaulast, die Abstandsflächenbaulast sowie die Vereinigungsbaulast, durch die mehrere Flurstücke zu einem einheitlichen Baugrundstück zusammengeschlossen werden.

Die Baulasterklärung belastet also in der Regel das eine Grundstück zugunsten eines anderen Grundstücks.

Im Baulastenverzeichnis ist ersichtlich, für welche Grundstücke öffentlich-rechtliche Beschränkungen in der Grundstücksnutzung bestehen.

Die entsprechende Verpflichtungserklärung für die erforderliche Baulast wird von der unteren Bauaufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt.

Die entsprechende Verpflichtungserklärung für die erforderliche Baulast wird von der unteren Bauaufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt.

Bis zur Einführung der Baulasten 2016 erfolgte die rechtliche Sicherung von Verpflichtungen mittels beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten, die auch weiterhin ihre Gültigkeit behalten.

Zustimmung aller Grundstückseigentümer bzw. Grundstückseigentümerinnen durch persönliche Unterschrift.

Die Unterschrift unter einer Baulasterklärung muss persönlich bei der Bauaufsichtsbehörde erfolgen oder öffentlich beglaubigt sein.

Die Baulast wird mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis rechtswirksam und kann nur dann wieder gelöscht werden, wenn der Grund für die Eintragung nicht mehr besteht (z. B. das Gebäude, für das eine Abstandsbaulast eingetragen wurde, abgerissen wurde).