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Saisonkennzeichen

Der Saisonzeitraum muss mindestens zwei Monate und darf maximal 11 Monate betragen. Außerhalb dieses Zeitraumes darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenraum bewegt oder abgestellt werden.

Rechtliche Hinweise: §9 Absatz 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Erforderliche Unterlagen:

  • der zum Kraftfahrzeug gehörende Kraftfahrzeugbrief  (ZB II)
  • die siebenstellige eVB-Nummer von Ihrer Versicherung mit entsprechenden Saisonzeitraum
  • gültige Hauptuntersuchung im Original
  • Fahrzeugschein (ZB I)
  • bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
  • SEPA-Lastschriftmandat

Gebühren: 26,70 Euro bis circa 42,00 Euro