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Gesundheitsberichterstattung Informationserteilung

Die kommunale Gesundheitsberichterstattung ist fachliche Grundlage für eine zielorientierte Gesundheitsplanung und die Durchführung von Maßnahmen zur Überwindung von Defiziten in der Gesundheitsförderung, Prävention und Versorgung.

Die gesundheitlichen Verhältnisse der Bevölkerung werden beobachtet und bewertet. Auf der Basis dieser Analyse erstellt das Landesgesundheitsamt Fachberichte zur gesundheitlichen Situation der brandenburgischen Bevölkerung.

Auf der Grundlage der Gesundheitsberichte verständigen sich die Träger des Öffentlichen Gesundheitsdienstes mit allen Beteiligten im Gesundheitswesen auf fachliche Zielvorstellungen und Planungen und vereinbaren gemeinsame Maßnahmen zur Überwindung von ausgewiesenen Mängeln und Defiziten.

Ziel der Gesundheitsberichterstattung ist es, wirksame, machbare und konsensfähige Handlungsmöglichkeiten insbesondere dort aufzuzeigen, wo besondere Anstrengungen und Maßnahmen erforderlich sind.

Es sind prioritäre Gesundheitsziele des Landkreises zu setzen, die sich vor allem an der Gesundheitsförderung, Gesundheitsvorsorge und Krankheitsverhütung (Prävention) orientieren.

Gesundheitsberichte beinhalten insbesondere Analysen und Bewertungen der gesundheitlichen und sozialen Verhältnisse sowie sich daraus ergebende Konsequenzen für bedarfsgerechte regionale Versorgungsstrukturen und Versorgungsplanungen.

Nach Abstimmung mit Einrichtungen, Körperschaften, Behörden, Verbänden und Vereinigungen, die im Gesundheitsbereich tätig sind, ist Handlungsbedarf aufzuzeigen und sind Schwachstellen deutliche zu machen.

Die Zusammenfassung von fachlichen Zielvorstellungen und trägerübergreifenden Planungen der Beratungs-, Betreuungs- und Versorgungsstrukturen sind Bestandteil der Gesundheitsberichte.

Gesundheitsberichterstattung hat das Ziel, eine verlässliche Informationsgrundlage für Entscheidungsprozesse und Maßnahmen der Akteure in Gesundheitspolitik und Gesundheitswesen (Public Health) zu schaffen, um so einen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung und einzelnen Bevölkerungsgruppen zu leisten.

Langfristig steht die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung im Zentrum, wie beispielsweise eine Reduktion der Krankheitslast, eine Stärkung der Gesundheitskompetenz oder eine Verbesserung des Gesundheitsverhaltens, welche erst Jahre nach einer Gesundheitsberichterstattung sichtbar werden.

Mittelfristig steht die Wirkung der Gesundheitsberichterstattung auf die gesundheitliche Versorgung, das Gesundheitssystem und die Gesundheitspolitik im Mittelpunkt.

  • Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz - BbgGDG) vom 23. April 2008 (veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt I, Seite 95), § 9 Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG), Gesundheitsberichterstattung und Gesundheitsplanung
  • Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen (MASGF) für eine kommunale Gesundheitsberichterstattung vom 19. März 1999 (Amtsblatt für Brandenburg von 1999 [Nummer 17]) geändert durch Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen (MASGF) vom 7. Juli 2003 (Amtsblatt für Brandenburg von 2003 [Nummer 31])