Mietvertragswesen / Finanzierung
Zur Erfüllung der Unterbringungsaufgabe werden sowohl Gemeinschaftsunterkünfte als auch vom Landkreis Oder-Spree bzw. von einem Träger angemietete Wohnungen genutzt.
Der Bereich Mietvertragswesen/ Finanzierung ist für die Akquise von der bedarfsgerechten Bereitstellung von Unterkunftsplätzen zuständig.
Sie verhandeln die Vertragsgestaltung, unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, mit den Anbietern und Betreibern aus.
Die Koordinierungs- und Planungsaufgaben beinhalten das permanente Controlling aller bestehenden Miet- und Betreiberverträge einschließlich der Überprüfung der Betriebskostenabrechnungen sowie die Einhaltung von Kreistagsbeschlüssen.