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Einzureichende Dokumente

Der vollständige Agrarförderantrag muss spätestens am 17. Mai 2021 bei der zuständigen Landwirtschaftsbehörde in elektronischer Form (Online-Antrag), einschließlich des unterschriebenen Datenbegleitscheins (per Post/Fax), eingegangen sein.

  • Datenbegleitschein (Entscheidend ist der Posteingang des unterschriebenen Datenbegleitscheins)
  • Ausdruck der Prämienflächen-Summen
  • bei juristischen Personen: aktueller Auszug aus dem Handelsregister, Genossenschaftsregister bzw. Vereinsregister
  • bei GbR: Verzeichnis der GbR-Gesellschafter mit Angabe der Unterschriftsbefugnis und entsprechender Unterschrift (Punkt 1.8)
  • gegebenenfalls Vollmacht
  • Saatgutbelege (im Original) - für Blühmischungen im FP 890 sowie bei der Anzeige von Pflugereignissen
  • Erklärung über die Aussaatflächen von Nutzhanf sowie alle Etiketten des zertifikierten Saatguts
  • im FP 860 (Genreserve Pflanzen): Angaben zu den Schlägen und angebauten Sorten sowie Gesamtfläche pro Sorte (Formular)