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Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Was können wir für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung tun?

Die Störungsbilder wie Autismus, Schulphobie, Pubertätsmagersucht und andere Essstörungen, Teilleistungs- und Sprachstörungen sowie das hyperkinetische Syndrom und das Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADS oder ADHS), können zum Begriff der drohenden seelischen Behinderung gehören.

Nicht jedes Störungsbild löst eine seelische Behinderung aus und gehört zum Begriff der drohenden, seelischen Behinderung.

Wir können eine angemessene Unterstützung gewährleisten.

Eine angemessene Unterstützung, nach Prüfung eines Antrages auf Eingliederungshilfe kann,

  • die Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 SGB VIII
  • die Beratung in der Erziehungs- und Familienberatungsstelle gemäß § 28 SGB VIII oder
  • soziale Hilfen zur gesellschaftlichen Eingliederung gemäß § 35a SGB VIII sein.

Stadt Eisenhüttenstadt, Amt Brieskow- Finkenheerd, Amt Neuzelle, Amt Schlaubetal, Stadt Friedland, Stadt Beeskow

  1. Frau Perlwitz

    Eingliederungshilfe § 35a Achtes Buch Sozialgesetzbuch

    Allgemeiner Sozialer Dienst
    Sozialarbeiterin

    Karl-Marx-Sraße 35c
    15890 Eisenhüttenstadt


Stadt Storkow, Amt Scharmützelsee, Amt Spreenhagen, Amt Odervorland, Gemeinde Tauche, Gemeinde Rietz-Neuendorf

Hinweis: Für diesen Bereich bitte Ansprechpartner beim Jugendamt unter der Telefonnummer 03366 35-2511 erfragen.


Stadt Fürstenwalde, Gemeinde Grünheide, Gemeinde Woltersdorf

  1. Herr Lahmann

    Eingliederungshilfe § 35a Achtes Buch Sozialgesetzbuch

    Allgemeiner Sozialer Dienst
    Sozialarbeiter Eingliederungshilfe

    Am Bahnhof 1E
    15517 Fürstenwalde/Spree


Schöneiche bei Berlin, Stadt Erkner

  1. Frau Schlag

    Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII

    Allgemeiner Sozialer Dienst
    Sozialarbeiterin

    Ladestraße 1
    15537 Erkner