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Kindertagesstätten

Die Kindertagesbetreuung gewährleistet die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und dient dem Wohl und der Entwicklung der Kinder. Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Versetzung in die fünfte Schuljahrgangsstufe haben einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in einer Kindertageseinrichtung.

Kindertagesstätten werden nicht vom Landkreis Oder-Spree betrieben. Diese sind entweder in Trägerschaft der Kommunen oder von freien Trägern.

Die Kommunen des Landkreises Oder-Spree bieten Informationen zu Kindertageseinrichtungen an. Die entsprechenden Seiten sind hier verlinkt. Für die Inhalte sind die Anbieter alleinig verantwortlich.