Inhalt

Jugendschutz, Suchtprävention

Koordinierungsstelle Suchtprävention im Landkreis Oder-Spree

Durch die Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§ 14 SGB VIII) sollen jungen Menschen Risiken und Gefährdungen bewusstgemacht werden. Denn Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene begegnen im Laufe ihrer Entwicklung einer Vielzahl neuer Eindrücke und umweltbedingter Einflüsse, aber auch Risiken und Gefahren. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, einen angemessenen Umgang mit diesen zu erlernen und die Fähigkeiten erlangen, um mit riskanten Lebenssituationen eigenverantwortlich umzugehen beziehungsweise sich vor ihnen zu schützen. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz soll hierbei unterstützend wirken und kann zur Förderung der Lebenskompetenz der Kinder und Jugendliche beitragen.

Das Jugendamt des Landkreises Oder-Spree setzt seinen Auftrag im Rahmen des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz mit dem Schwerpunkt Suchtprävention um und ist als Koordinationsstelle zu suchtpräventiven Fragen zu verstehen.

Folgende Inhalte sind gegeben:

  • Leitung und Koordinierung des Arbeitskreises des Landkreises Oder-Spree
  • Aufbau und Leitung regionaler Arbeitskreise
  • Suchtpräventive Fortbildungsangebote für Fachkräfte und Multiplikatoren
  • Schulungsangebote suchtpräventiver Methoden für Fachkräfte und Multiplikatoren
  • Suchtpräventive Fachvorträge für Eltern und der Öffentlichkeit
  • Vermittlung im Netzwerk
  • Begleitung und Motivierung zur Teilnahme suchtpräventiver Studien in Oder-Spree

Rechtliche Grundlage

Der Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz § 14 Achtes Buch Sozialgesetzbuch beinhaltet:

  • Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden.
  • Die Maßnahmen sollen
    1. junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,
    2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.