Inhalt

Personalkostenförderung: Jugendarbeit

Der Landkreis Oder-Spree fördert Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit aus Mitteln des Landkreises und aus Mitteln des Landes Brandenburg.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Personalkostenförderung des Landkreis Oder-Spree über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit vom 20. Juni 2012 gültig ab 1. Januar 2013.

Grundlage für eine Förderung ist eine mit den Kommunen abgestimmte und vom Kreisausschuss beschlossene Personalstellenplanung. Die Vergabe für den Zeitraum 2021 bis 2023 erfolgte am 18. November 2020 durch den Kreisausschuss.

Die erzeugten Berichtsbögen müssen nicht an das Jugendamt des Landkreises geschickt werden. Eine Auswertung erfolgt im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Berichtswesen für das beendete Förderjahr

Das Land Brandenburg hat die Form des Berichtswesens fortgeführt.

Die Datenerfassung erfolgt wie im vergangenen Jahr über ein Online-Formular. Die Schaltfläche "Senden" speichert die Daten direkt in einer landesweiten Internet-Datenbank.

Online-Formular

Wichtige Hinweise:

  • Bei der Eingabe bitte keine Kommazahlen verwenden, sonst ist ein korrektes Versenden der Daten nicht möglich.
  • Nach dem Versenden des Sachberichtes erscheint ein Link, über diesen Link kann der Sachberichtsbogen ausgedruckt werden.

Das Informationsschreiben mit den Zugangsdaten wird an alle Träger von Personalstellen verschickt.

Falls die Zugangsdaten verloren gehen, können sie beim Jugendamt des Landkreises erfragt werden.

Verfahren zur Personalkostenförderung

Wenn der Kreisausschuss die Vergabe der Förderungen beschlossen hat, beginnt das formelle Antragsverfahren für die nächste Förderetappe. Das ist gegenwärtig ein Zeitraum von drei Jahren.

Der Träger stellt einen Antrag für die Förderetappe. Es wird für jede Personalstelle ein Zuwendungsvertrag zwischen dem Jugendamt und dem Träger geschlossen.

Nach den zu erwartenden Personalkosten des jährlichen Kosten- und Finanzierungsplanes wird die Zuwendung für das Förderjahr berechnet. Die tatsächlich angefallenden Personalkosten sind mit Verwendungsnachweis nachzuweisen.

Eine Konzeption wird jeweils für eine Förderetappe verlangt. Für jede sozialpädagogische Fachkraft muss einmalig ein Personalbogen vorliegen.