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Adoptionsvermittlung

Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Jugendämter Frankfurt (Oder) und Oder-Spree

Der Landkreis Oder-Spree hat seit dem 1. Juli 2017 die Aufgabe der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle der Stadt Frankfurt (Oder) und des Landkreises Oder-Spree auf der Grundlage des § 2 Absatz 1 Satz 3 des Adoptionsvermittlungsgesetzes (AdVermiG) mit Sitz in der Nebenstelle Fürstenwalde, Am Bahnhof 1E, übernommen.

Wir beraten

  • leibliche Eltern, die über eine Adoption ihres Kindes nachdenken
  • Menschen, die einem fremden Kind ein neues Zuhause geben möchten
  • adoptionswillige Stiefeltern, Verwandte und deren Kinder
  • annehmende Familien und die in ihre Familie vermittelten Kinder
  • Adoptierte, welche über ihre Abstammung und zu konkreten Fragestellungen (z. B. gesundheitliche Vorgeschichte) informiert werden möchten
  • Herkunftseltern und leibliche Geschwister, welche eine Beratung wünschen
  • Fachdienste und Beratungsstellen, die Fragen zum Adoptionsgeschehen sowie in Einzelfällen haben

Ziel einer Adoption

Die Adoption soll dem Kind gemäß seines persönlichen Wohls einen Platz in einer Familie ermöglichen sowie ein Aufwachsen bei Eltern, die ihre Elternrolle vollumfänglich und vorbehaltlos wahrnehmen wollen.

Die Ziele einer Adoption sind unter anderem:

  • das Kind soll familiäre Geborgenheit und Zuwendung unter Achtung seiner Biografie erfahren
  • die Lebensbedingungen des Kindes sollen durch die Adoption verbessert werden
  • für das Kind soll eine geeignete Familie gefunden werden, in der die Annehmenden in der Lage sind, die Elternverantwortung vollends zu übernehmen
  • dem Kind soll die Möglichkeit auf eine stabile und positive Persönlichkeitsentwicklung im familiären Umfeld eröffnet werden

Bei allen Entscheidungen stehen das Wohl, die Rechte und die Bedürfnisse des Kindes im Mittelpunkt.

Die Fachkräfte in der Adoptionsvermittlungsstelle sind für die gesamte Vermittlungstätigkeit verantwortlich.

Diese erstreckt sich von der Beratung der leiblichen Eltern, über die Überprüfung von Adoptionsbewerbern und die Auswahl bestimmter Bewerber für ein konkretes Kind bis hin zur Beratung und Unterstützung nach Abschluss der Adoption einschließlich der Berichterstattung zum Integrationsverlauf bei internationaler Adoption nach § 9 Absatz 2 Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG).

Die Fachkräfte arbeiten mit anderen Behörden (z. B. Ausländerbehörde, Standesamt, Zentrale Adoptionsstelle) und dem zuständigen Vormundschaftsgericht eng zusammen.

Die Suche von und nach Adoptierten ist eine weitere Aufgabe der Adoptionsvermittlung.

Weitere Informationen zum Thema Adoption finden Sie auch auf der Seite der Zentralen Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg unter folgendem Link: Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg


Sekretariat:

  • Telefon: 03361 599-2540
  • Fax: 03361 599-1598

Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung! Wir bitten Sie, für persönliche Gespräche Termine telefonisch oder per E-Mail abzustimmen. Wir möchten sicherstellen, dass für Ihr Anliegen ein vertraulicher Rahmen gegeben ist und ausreichend Zeit zur Verfügung steht.