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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist innerhalb des Jugendamtes für die Finanzierung von ambulanten, teilstationären und stationären Jugendhilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zuständig.

Mit Ausnahmen der ambulanten Hilfen haben sich Eltern an den Kosten der Hilfe je nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zu beteiligen.

  • Kostenheranziehung der kostenbeitragspflichtigen Elternteile
  • Geltendmachung von Ersatzansprüchen (zum Beispiel gegenüber den Rententrägern, Familienkassen)
  • Sicherung von Kostenerstattungsansprüchen gegenüber anderen Jugendhilfeträgern
  • Prüfen und Bewilligen einmaliger Beihilfen für Heim- und Pflegekinder
  • Berechnung und Zahlung der Hilfe zum Lebensunterhalt junger Menschen

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist ein Fachdienst im Jugendamt, der die finanziellen Mittel für den festgestellten Jugendhilfebedarf nach dem SGB VIII bereitstellt und die verwaltungstechnischen Abläufe im Rahmen der Hilfegewährung fachlich und rechtmäßig steuert.