Meister-BAföG
Wer erhält diese Leistung?
Handwerker und Handwerkerinnen sowie Fachkräfte, die sich zu Technikern oder Technikerinnen, Handwerks- oder Industriemeistern beziehungsweise -meisterinnen, Fachkaufleuten, Betriebswirten oder Betriebswirtinnen, Erziehern oder Erzieherinnen, Heilerziehungspflegern oder Heilerziehungspflegerinnen, Fachkrankenpflegern beziehungsweise Fachkrankenpflegerinnen oder Berufsbildern mit vergleichbaren Qualifikationen weiterbilden wollen, können dafür finanzielle Unterstützung erhalten.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Aufstiegsförderung wird für einen Maßnahmeabschnitt (zum Beispiel Teil I und II der Meisterausbildung) beziehungsweise die gesamte Maßnahme geleistet. Bei Teilzeitmaßnahmen muss die Antragstellung vor dem Ende der Maßnahme oder dem Ende des Maßnahmeabschnitts (letzter Unterrichtstag) erfolgen. Bei Vollzeitmaßnahmen wird Aufstiegsförderung mit Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag bei der Behörde eingeht - frühestens aber ab Fortbildungsbeginn.
Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das Portal AFBG-Digital. Alternativ erhalten Sie die entsprechenden Antragsformulare auf der bundesweiten Informationsseite zum AFBG.
Die Anträge richten Sie bitte an Ihr Amt für Ausbildungsförderung an Ihrem Wohnort.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
bei Teilzeitmaßnahmen:
- vollständiger Antrag (Formblatt A, Formblatt B und Formblatt Z)
- Nachweise über bisherige Berufs- und Fortbildungsabschlüsse in Kopie
- Fortbildungsvertrag in Kopie
- Nachweise über Lehrgangsgebühren
- Zeit-/Unterrichtsplan des Lehrganges
gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt:
- Nachweise zu den Prüfungsgebühren (Kopie der Rechnung und des Zahlungsnachweises)
- eventuell Formular zum Nachweis der tatsächlich entstandenen Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt / die fachpraktische Arbeit (Formblatt M)
bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich zu den unter Teilzeitmaßnahmen genannten Unterlagen:
- Nachweise zu Ihren Kindern (zum Beispiel die Kopie der Geburtsurkunde oder der Kindergeldnachweis)
- Kranken-/Pflegeversicherungsnachweis
- Einkommens- und Vermögenserklärung des Antragstellers/der Antragstellerin (Anlage 1 zu Formblatt A)
- Einkommensnachweise für den Zeitraum des Maßnahmeabschnittes
- Vermögensnachweise zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Alleinerziehende reichen bitte eine Bestätigung des Vermieters über die Anzahl der Bewohner der Wohnung ein
- Einkommenserklärung des Ehegatten oder der Ehegattin, eingetragenen Lebenspartners oder Lebenspartnerin (Anlage 2 zu Formblatt A)
- Einkommensnachweise des Ehegatten oder der Ehegattin, eingetragenen Lebenspartners oder Lebenspartnerin (Kopie des Einkommensteuerbescheides des vorletzten Kalenderjahres vor Antragstellung, sofern dieser nicht erstellt wurde die elektronische Lohnsteuerbescheinigung oder die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen des vorletzten Kalenderjahres vor der Antragstellung)
- sonstige Einkommensnachweise des Ehegatten oder der Ehegattin, eingetragenen Lebenspartners oder Lebenspartnerin für das vorletzte Kalenderjahr (zum Beispiel Leistungsnachweise der Agentur für Arbeit)
Online-Anträge werden direkt an das ausgewählte Amt für Ausbildungsförderung weitergeleitet. Ausgedruckte Anträge senden Sie bitte per Post oder geben Sie persönlich im Amt für Ausbildungsförderung ab.
Die Bearbeitungszeit beträgt bei vollständigen Anträgen (mit allen notwendigen Unterlagen) bis zu drei Monate.
Je nachdem, ob es sich um eine Teilzeit- oder Vollzeitmaßnahme handelt, wird ein Maßnahmebetrag (Zuschuss und Darlehen) und/oder ein Unterhaltsbeitrag (Zuschuss) gewährt.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Weitere Informationen erhalten Sie von den Ansprechpartnern des Amtes für Ausbildungsförderung.
Ebenso erhalten Sie Informationen über die kostenfreie bundesweite Rufnummer 0800-MBAFOEG (oder 0800-6223634) oder im Internet.