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Abwasserverordnung

Die Einleitung von Abwasser mit gefährlichen Inhaltsstoffen in die öffentliche Kanalisation bedarf der Genehmigung durch die untere Wasserbehörde. Zu den Abwässern, welche den Regelungen der Indirekteinleiter-Verordnung unterliegen, gehören zum Beispiel Abwässer aus Zahnarztpraxen, von Tankstellen-Waschanlagen und aus chemischen Betrieben.

Die Herkunftsbereiche der entsprechenden Stoffe ergeben sich aus den Anhängen der Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV).