PRO Arbeit - kommunales Jobcenter Oder-Spree
Besondere Einrichtung nach § 6a SGB II
Information zu den neuen Regelbedarfen ab 01.01.2020
Der Landkreis Oder-Spree hatte sich 2004, als eine von 69 optierenden Kommunen, zur eigenständigen Betreuung von Arbeitslosengeld II-Empfängern entschlossen.
Für die Umsetzung dieser Aufgabe wurde das kommunale Jobcenter als besondere Einrichtung gemäß § 6a SGB II mit den Geschäftsbereichen Finanzen, Grundsicherung für Arbeitsuchende und Regionaler Arbeitsmarkt/Integration gegründet.
Bürgernah werden leistungsberechtigte Bürger und Arbeitsuchende sowie Ausbildungsuchende an den Standorten Fürstenwalde, Beeskow, Eisenhüttenstadt, und Erkner beraten.
Einzugsbereiche der Standorte / Regionalstellen
Als Ansprechpartner steht den Leistungsberechtigten an den jeweiligen Standorten für die Aktivierung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt der Persönliche Ansprechpartner (PAp) und für die Leistungsgewährung der Leistungsrechner (LeiR) zur Verfügung. Jugendliche unter 25 Jahren werden zusätzlich von speziellen Ansprechpartnern des Teams der Ausbildungsberatung (AUBI) betreut.
Das Team Arbeitgeberservice unterstützt die Eingliederungsbemühungen von Leistungsberechtigten durch die Arbeitsvermittler (AV) sowie die Eingliederung von Rehabilitanden und Menschen mit Behinderung durch die Integrationsberater (IB). Außerdem bearbeitet der Arbeitgeberservice an allen fünf Standorten die Anträge zur Förderung von Arbeitgebern, führt das Bewerbungsmanagement durch und akquiriert Arbeitsplätze bei den regionalen und überregionalen Arbeitgebern.
Das Team Projektentwicklung, als Bestandteil des Geschäftsbereiches Regionaler Arbeitsmarkt, plant, organisiert und überwacht die Arbeits- und Beschäftigungsmaßnahmen des 2. Arbeitsmarktes, die Ausschreibungen von Qualifizierungsmaßnahmen und Ausbildungsplätzen für benachteiligte Jugendliche und den Einkauf von Eingliederungsmaßnahmen.