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Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit

PRO Arbeit - kommunales Jobcenter

Das „Programm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

Förderhinweis des ESF-Programms

Mit einem besonderen Augenmerk auf die Personengruppe langzeitarbeitsloser Menschen, die nur mit intensiver Unter-stützung Teilhabe und Integration am Arbeitsmarkt finden können, sollen mit dem ESF-Bundesprogramm Perspektiven für eine nachhaltige berufliche Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen werden.

Eine gezielte Beratung und Begleitung von Arbeitgebern durch die Betriebsakquisiteure ermöglicht eine verstärkte Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in existenzsichernde Arbeit. Die Betriebsakquisiteure lernen dabei nicht nur die Verantwortlichen in den Betrieben kennen, sondern auch die Bewerberinnen und Bewerber und unterstützen den Einstellungsprozess. Darüber hinaus begleiten die Betriebsakquisiteure die Arbeitgeber auch nach Abschluss des Arbeitsvertrages.

Eine weitere Unterstützung für eine erfolgreiche Integration der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sowie eine Entlastung für die Betriebe, stellen die sogenannten Coaches dar. Sie begleiten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses direkt im Betrieb bzw. am Arbeitsplatz. Der Umfang des Coaching wird dabei individuell festgelegt. Auch eine Qualifizierung der Arbeitnehmer während der Beschäftigung ist Teil des Programmes.

Die bei den Teilnehmern vorhandenen Minderleistungen werden durch Lohnkostenzuschüsse an den Arbeitgeber ausgeglichen.

Bei der Normalförderung betragen die Lohnkostenzuschüsse des berücksichtigungsfähigen Bruttoentgelt einschließlich des Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag:

  • 75 Prozent für 6 Monate (Einstiegsphase)
  • 50 Prozent für weitere 9 Monate (Stabilisierungsphase)
  • 25 Prozent für weitere 3 Monate (Leistungsphase)

 In der abschließenden Nachbeschäftigungsphase von 6 Monaten werden keine Lohnkostenzuschüsse gezahlt.

Zielgruppe (Normalförderung) sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach § 7 SGB II, wohnhaft im Landkreis Oder-Spree, welche

  • seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen ohne Beschäftigung sind,
  • keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss haben,
  • das 35. Lebensjahr vollendet haben oder das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sofern die Aufnahme einer Berufsausbildung oder Teilnahme an beruflicher Weiterbildung aus in der Person liegenden Gründen nicht möglich ist und
  • auf eine andere Weise nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden können.

Eine weitere Zielgruppe (Intensivförderung) sind Personen, welche die genannten Voraussetzungen erfüllen und zusätzlich seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen ohne Beschäftigung sind und mindestens ein weiteres in Ihrer Person liegendes Vermittlungshemmnis aufweisen.

Bei der Intensivförderung betragen die Lohnkostenzuschüsse des berücksichtigungsfähigen Bruttoentgelt einschließlich des Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag:

  • 75 Prozent für 12 Monate (Einstiegsphase)
  • 65 Prozent für weitere 12 Monate (Stabilisierungsphase)
  • 50 Prozent für weitere 12 Monate (Leistungsphase)