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Bildung und Teilhabe

Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Seit 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.

Welche Leistungen gibt es?

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es zusätzlich zum Regelbedarf sogenannte Bedarfe für Bildung und Teilhabe:

  • Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen,
  • Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,
  • Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler,
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,
  • Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen,
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Wer bekommt Leistungen aus dem Bildungspaket?

 Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Leistungen beziehen:

  • nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
    • Kinderzuschlag,
    • Wohngeld
  • nach dem SGB II (Bürgergeld)

Voraussetzung für Schülerinnen und Schüler ist, dass sie nicht älter als 24 Jahre sind, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit – diese werden nur an Minderjährige gewährt.

Wie werden die Leistungen erbracht?

Die folgenden Leistungen werden als Geldleistungen erbracht:

  • Schulbedarf
  • Kosten der Schülerbeförderung
  • Kosten für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Auch Leistungen für Ausflüge können, sofern es sich um einen geringen Betrag handelt, als Geldleistungen erbracht werden.

Die Kosten für die Lernförderung und für Klassenfahrten und kostenintensivere Ausflüge werden vom Landkreis Oder-Spree übernommen und direkt an den jeweiligen Anbieter überwiesen.

Sollten Sie, in Ausnahmefällen, bereits in Vorleistung gegangen sein, dann kann Ihnen diese, nach Vorlage von Rechnungen, Quittungen und Überweisungsbelegen, erstattet werden.

Alles auf einen Blick

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt je nach Zuständigkeit beim Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration des Landkreises Oder-Spree, beim Sozialamt des Landkreises Oder-Spree oder bei PRO Arbeit - kommunales Jobcenter Oder-Spree.

Für Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner des jeweiligen Amtes zur Verfügung.

Die Anträge können auf dem Postweg an den Landkreises Oder-Spree gesandt werden oder dort persönlich abgegeben werden. Der elektronische Rechtsweg ist ausgeschlossen!