Inhalt

Jugendhilfeplanung

Jugendhilfeplanung ist das zentrale Steuerungselement des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfe zur Umsetzung einer bedarfsgerechten und effektiven Jugendhilfe.

Ziel ist ein auf einander abgestimmtes System von Jugendhilfeleistungen. Jugendhilfeplanung beinhaltet die Bestandserhebung, Bestandsanalyse von Einrichtungen, Diensten und anderen Angeboten sowie die Bedarfermittlung unter Berücksichtigung des Willens der Adressaten. Den daraus abgeleiteten Maßnahmenplanungen schließen sich Überprüfungen der Wirksamkeit beziehungsweise des Erfolges der Jugendhilfeleistungen an. Im Planungsprozess sind die freien Träger frühzeitig und umfassend zu beteiligen. Wir unterstützen Kommunen, freie Träger sowie private Anbieter der Jugendhilfe durch Beratung, Fortbildung und Fachservice. Die Bereiche der Jugendhilfeplanung erfassen grundsätzlich alle Felder der Jugendhilfe. Unsere Themen sind unter anderem Sozialräumliches Arbeiten und Planen, Qualitätsentwicklung als dialogische Verfahren, Controllingverfahren, Zielentwicklung, Leitbild- und Leitlinienentwicklung, Planung der Kinderagesbetreuung, Planung flexibler erzieherischer Hilfen, Datenauswertung und Statistik.

Weitere Inhalte der Jugendhilfeplanung:

Träger der freien Jugendhilfe haben gemäß § 75 Absatz 2 Achtes Buch Sozialgesetzbuch Anspruch auf öffentliche Anerkennung, wenn sie unter den in Ziffer 3 genannten Voraussetzungen mindestens drei Jahre tätig gewesen sind. Hierfür müssen die Voraussetzungen gemäß § 75 Absatz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch erfüllt sein.

Die Prüfung der Anerkennungsvoraussetzung erfolgt durch die Verwaltung desJugendamtes des Landkreises Oder-Spree nach erfolgter Antragstellung.

Die Bearbeitung Ihres Antrages kann erst nach Einreichen der vollständigen Unterlagen erfolgen.

Folgende Unterlagen sind durch den Antragsteller einzureichen:

  • der vollständige satzungsmäßige Name, Anschrift, Telefon der Geschäftsstelle, Sitz
  • Name, Alter, Beruf und Anschrift mindestens zweier Vorstandsmitglieder - Anzahl der Mitglieder des Vereins zum Zeitpunkt der Antragstellung.
  • eine ausführliche Darstellung der Ziele, Aufgaben, Arbeitsmethoden sowie Organisationsform
  • Übersicht der Aktivitäten und Wirkungskreis im Landkreis Oder-Spree über den Zeitraum des jeweils vergangenen Jahres vor Antragstellung
  • Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe
  • Satzung sowie bei freien Trägern, die Teil einer Gesamtorganisation sind, die Satzung dieser sowie
  • der aktuelle Auszug aus dem Vereinsregister

Die Entscheidung über die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe trifft der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Oder-Spree.

Für weitere Nachfragen beziehungsweise ein Beratungsgespräch steht Ihnen unsere Jugendhilfeplanerin Frau Krüger gern zur Verfügung.