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Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 ist eine weitgehende steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen vorgesehen. Diese betrifft sowohl die Einkommensteuer als auch die Umsatzsteuer.

Die gesetzlichen Änderungen können durchaus als Sensation bezeichnet werden, denn damit werden echte steuerliche Vereinfachung und eine erfreuliche Entlastung von bürokratischen Pflichten einhergehen. Ziel ist es, den weiteren Ausbau von erneuerbaren Energie zu beschleunigen beziehungsweise die Installation und den Betrieb einer Photovoltaikanlage zumindest nicht durch steuerliche Pflichten und bürokratische Hürden zu behindern.

Diese Änderung wird nicht erst ab 2023, sondern schon für das zurückliegende Jahr 2022 gelten. Die Verkündung des Gesetzes wurde im Bundesgesetzblatt Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nummer 51, ausgegeben zu Bonn am 20. Dezember 2022 verkündet. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: www.bundesfinanzministerium.de.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.klimaschutz.de, Förderkennzeichen: 67K12734

Förderhinweis des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und der Nationalen Klimaschutzinitiative aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

Datum: 6. Februar 2023