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Zulassung gebrauchtes, eingeführtes Fahrzeug

Ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug wird  im Landkreis Oder-Spree zugelassen, dass aus dem Ausland eingeführt wurde sowie Fahrzeuge die länger als sieben Jahre abgemeldet sind.

Rechtliche Hinweise: § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Eingeführte Fahrzeuge aus dem Ausland

Sie benötigen folgende Unterlagen bei einem eingeführten Neufahrzeug innerhalb der Europäischen Union:

  • CoC-Dokument im Original und ein Datenblatt bei ausländischen CoC-Papieren
  • Original Kaufvertrag oder Rechnung (es muss erkennbar sein, aus welchem Land das Fahrzeug eingeführt wurde, ob es ein Neufahrzeug ist und dass noch keinen Fahrzeugbrief (ZB II) ausgestellt wurde)
  • gültige eVB-Nummer der Versicherungsgesellschaft
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte), bei eingeführten Neufahrzeugen aus der Europäischen Union muss vom Fahrzeughalter eine Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke abgegeben werden
  • Bei der Zulassung auf Behinderte Menschen ist der Behindertenausweis im Original und das Beiblatt vorzulegen. 

Sie benötigen folgende Unterlagen bei eingeführten Gebrauchtfahrzeugen innerhalb der Europäischen Union:

  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original und ausländische Kennzeichenschilder
  • Kaufvertrag oder Rechnung im Original. War das Fahrzeug im Ausland bereits auf den Antragsteller zugelassen, entfällt der Eigentumsnachweis.
  • Vollabnahme des TÜV nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
  • gültige eVB-Nummer der Versicherungsgesellschaft
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)
  • Bei der Zulassung auf Behinderte Menschen ist der Behindertenausweis im Original und das Beiblatt vorzulegen. 

Sie benötigen folgende Unterlagen bei eingeführten Neufahrzeugen außerhalb der Europäischen Union:

  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original
  • Original Kaufvertrag oder Rechnung (es muss erkennbar sein, aus welchem Land das Fahrzeug eingeführt wurde, ob es sich um ein Neufahrzeug handelt und dass noch keinen Fahrzeugbrief (ZB II) ausgestellt wurde).
  • Gültige eVB-Nummer der Versicherungsgesellschaft
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung im Original
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Gutachten, Hauptuntersuchung nach § 21 oder § 29 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
  • Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)
  • Bei der Zulassung auf Behinderte Menschen ist der Behindertenausweis im Original und das Beiblatt vorzulegen.

Das Fahrzeug muss vorgeführt werden oder im HU-Bericht steht mit drin das die eingeschlagene Identnummer
mit der in den vorgelegenten Papieren überein stimmt.

Sie benötigen folgende Unterlagen bei eingeführten Gebrauchtfahrzeugen außerhalb der Europäischen Union:

  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original und ausländische Kennzeichenschilder
  • Original Kaufvertrag oder Rechnung
  • Vollabnahme des TÜV nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
  • gültige eVB-Nummer der Versicherungsgesellschaft
  • Zollbescheinigung im Original
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Vollmacht (Bei Beantragung durch Dritte)
  • Bei der Zulassung auf Behinderte Menschen ist der Behindertenausweis im Original und das Beiblatt vorzulegen.

Das Fahrzeug muss vorgeführt werden oder im HU-Bericht steht mit drin das die eingeschlagene Identnummer
mit der in den vorgelegenten Papieren überein stimmt.

Fahrzeuge die länger als sieben Jahre abgemeldet sind und keine Papiere mehr haben:

  • Diese Fahrzeuge benötigen eine Vollabnahme des TÜV nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
  • gültige eVB-Nummer der Versicherungsgesellschaft
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)
  • einen original Kaufvertrag oder Rechnung
  • Bei der Zulassung auf Behinderte Menschen ist der Behindertenausweis im Original und das Beiblatt vorzulegen.

Fahrzeuge die länger als sieben Jahre abgemeldet sind und noch Papiere haben:

  • Diese Fahrzeuge benötigen eine gültige Hauptuntersuchung im Original
  • gültige eVB-Nummer der Versicherungsgesellschaft
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)
  • zum Kraftfahrzeug gehörende Kraftfahrzeugbrief (ZB II)
  • Fahrzeugschein (ZB I)
  • Bei der Zulassung auf Behinderte Menschen ist der Behindertenausweis im Original und das Beiblatt vorzulegen.

Gebühren: 18,50 Euro bis circa 34,00 Euro

Formulare: