Inhalt
  • Straßenaufsicht über das Kreisstraßennetz

  • Straßeninstandhaltung und Straßenunterhaltung der Kreisstraßen einschließlich der dazugehörigen Radwege, Brücken, Durchlässe und Ingenieurbauwerke

  • Organisation des Winterdienstes auf Kreisstraßen

  • Straßenaufsichtsbehörde für Gemeinde- und sonstige öffentliche Straßen (Rechtsaufsicht über kommunale Straßen)

  • Widerspruchsbehörde in straßenrechtlichen Verwaltungsverfahren für Kommunen und den Landkreis

  • Gestattung von Leitungsrechten im öffentlichen Straßenraum der Kreisstraßen

  • Gestattung der Errichtung nichtamtlicher Hinweisschilder an Kreisstraßen

  • Kreuzungsmaßnahmen mit anderen Trägern der Straßenbaulast bzw. anderen Verkehrsträgern (Wasser, Schiene)

  • Wahrnehmung der straßenrechtlichen Aufgaben als Träger öffentlicher Belange in bau- und planungsrechtlichen Verfahren

  • Gestattung von Straßennutzungen über den Gemeingebrauch (Sondernutzungen)

  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom straßenrechtlichen Anbauverbot an den Kreisstraßen

  • Wahrnehmung der Aufgaben als Dienstleister für Dritte (Umsetzung der Kreistagsbeschlüsse zum zentralen touristischen Radwanderwegebau, Brückenbaumaßnahmen über den Oder-Spree-Kanal etc.)

  • Führen eines Straßenkatasters für die sich in der Straßenbaulast des Landkreises befindenden Kreisstraßen (einschließlich Brücken und Durchlässe und Baumbestand)
20.05.2015