- Straßenaufsicht über das Kreisstraßennetz
- Straßeninstandhaltung und Straßenunterhaltung der Kreisstraßen einschließlich der dazugehörigen Radwege, Brücken, Durchlässe und Ingenieurbauwerke
- Organisation des Winterdienstes auf Kreisstraßen
- Straßenaufsichtsbehörde für Gemeinde- und sonstige öffentliche Straßen (Rechtsaufsicht über kommunale Straßen)
- Widerspruchsbehörde in straßenrechtlichen Verwaltungsverfahren für Kommunen und den Landkreis
- Gestattung von Leitungsrechten im öffentlichen Straßenraum der Kreisstraßen
- Gestattung der Errichtung nichtamtlicher Hinweisschilder an Kreisstraßen
- Kreuzungsmaßnahmen mit anderen Trägern der Straßenbaulast bzw. anderen Verkehrsträgern (Wasser, Schiene)
- Wahrnehmung der straßenrechtlichen Aufgaben als Träger öffentlicher Belange in bau- und planungsrechtlichen Verfahren
- Gestattung von Straßennutzungen über den Gemeingebrauch (Sondernutzungen)
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom straßenrechtlichen Anbauverbot an den Kreisstraßen
- Wahrnehmung der Aufgaben als Dienstleister für Dritte (Umsetzung der Kreistagsbeschlüsse zum zentralen touristischen Radwanderwegebau, Brückenbaumaßnahmen über den Oder-Spree-Kanal etc.)
- Führen eines Straßenkatasters für die sich in der Straßenbaulast des Landkreises befindenden Kreisstraßen (einschließlich Brücken und Durchlässe und Baumbestand)
20.05.2015