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Info zum Diebstahl

Wenn Diebstahl Kennzeichen vorliegt, muss das Fahrzeug auf ein neues Kennzeichen umgekennzeichnet werden, da das in Verlust oder gestohlene Kennzeichen für einen bestimmten Zeitraum gesperrt wird.

Wenn Diebstahl Fahrzeug vorliegt, muss das Fahrzeug abgemeldet werden. Befragen Sie Ihre Versicherung ob das Fahrzeug gleich oder erst zu einem späteren Zeitpunkt abgemeldet werden soll.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Telefonnummer: 03361 599-3050