PRO Arbeit - kommunales Jobcenter
Rathenaustraße 13a
Haus B
15848 Beeskow
- Telefon: 03366 35-4551
- Fax: 03366 35-4550
- E-Mail schreiben: jobcenter@l-os.de
- Hinweis: Eingang Rathenaustraße - Haus B
Übergeordnete Adresse
Jugend, Soziales und Kultur
Breitscheidstraße 7
Haus B
15848 Beeskow
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- Fax: 03366 35-1011
- E-Mail schreiben: dezernat1@l-os.de
Aktuelle Hinweise
Bürgergeldgesetz
Nach Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 sind zum 1. Juli 2023 folgende Änderungen in Kraft getreten:
Weiterbildung
Die Teilnahme an einer Weiterbildung, die zu einem Berufsabschluss führt, kann auch unverkürzt erfolgen. Zusätzlich erhalten Sie für erfolgreich abgelegte Zwischen- und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie und ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro.
Für die Teilnahme an sonstigen Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt besonders wichtig sind, erhalten Sie einen monatlichen Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro.
Kooperationsplan
Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird bis Ende 2023 schrittweise durch einen Kooperationsplan ersetzt, der gemeinsam mit dem persönlichen Ansprechpartner und dem Bürgergeldbezieher erarbeitet wird. Der Kooperationsplan hält die vertrauensvoll vereinbarten Ziele und Schritte der Zusammenarbeit kurz und knapp fest.
Bei Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit der Erstellung oder Fortschreibung eines Kooperationsplans hilft das neue Schlichtungsverfahren weiter.
Ganzheitliche Betreuung beziehungsweise Coaching
Als neues Angebot kann die ganzheitliche Betreuung beziehungsweise das Coaching in Anspruch genommen werden. Das Coaching kann aufsuchend, ausbildungs- oder beschäftigungsbegleitend erfolgen.
Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Bezug von Bürgergeld weiterhin notwendig
Mit dem 1. Januar 2023 hat die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) die bisherige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform für gesetzlich versicherte Beschäftigte abgelöst. Gesetzlich versicherte Beschäftigte müssen ihren Arbeitgeber nur noch über die Krankschreibung informieren, sich also krank melden. Der Arbeitgeber muss dann bei der Krankenkasse die elektronische Krankschreibung abrufen. Damit ist die Pflicht zur Vorlage einer Papierbescheinigung beim Arbeitgeber für gesetzlich versicherte Beschäftigte ab dem 1. Januar 2023 entfallen.
Anders verhält es sich bei Bezug von Bürgergeld. Hier müssen Sie auch weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform vorlegen, damit Sie auch weiterhin Leistungen bekommen können. Fordern Sie diese bitte unbedingt von Ihrer behandelnden Arztpraxis. Auch bei der Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme legen Sie bitte unbedingt zeitnah dem Jobcenter beziehungsweise dem Maßnahme- oder Bildungsträger die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor.