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Wasserentnahme aus Oberflächengewässern

Die Entnahme von Oberflächenwasser aus Bundeswasserstraßen oder sonstigen Gewässern, die der Schifffahrt dienen oder künstlich errichtet worden sind, ist eine wasserrechtlich erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung. Der Antrag ist bei der unteren Wasserbehörde einzureichen.

An den übrigen Gewässern (Seen, Gräben, Flüssen) ist die Entnahme von Oberflächenwasser durch den Eigentümer oder Anlieger für den eigenen Bedarf erlaubnisfrei, wenn dadurch andere nicht beeinträchtigt werden und keine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit, keine wesentliche Verminderung der Wasserführung sowie keine andere Beeinträchtigung des Wasserhaushalts zu erwarten sind.