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Halteränderung

Eine Halteränderung ist erforderlich bei Namen- und Anschriftenänderungen des Halters (im gleichen Landkreis). Vor Antragstellung müssen die Änderungen im  Personalausweis, erfolgt sein.

Rechtliche Hinweise: § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Erforderliche Unterlagen:

  • bei Namensänderung sind der Fahrzeugschein (ZB I) und Fahrzeugbrief (ZB II) vorzulegen
  • bei Anschriftenänderung genügt nur der Fahrzeugschein (ZB I)
  • gültige Hauptuntersuchung im Original wenn kein gültiges Datum auf dem Fahrzeugschein (ZB I) steht, dass durch die Zulassungsbehörde ausgestellt wurde

Gebühren circa 11,70 Euro