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Schadstoffeinträge in den Boden

Die untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde ist Ihr Ansprechpartner für wichtige Fragen der Vorsorge gegen schädliche Bodenveränderungen, für die Beurteilung von Gefahren für den Boden und die Sanierung belasteter Böden sowie die Durchsetzung der abfallrechtlichen Belange.

Wir leisten unseren Beitrag zum Schutz des Bodens als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen.

Aus der Vielzahl der abfall- und bodenschutzrechtlichen Aufgaben fallen in unsere Zuständigkeit

  • Bearbeiten von Anzeigen zur Beseitigung baulicher Anlagen,
  • abfallrechtliche Überwachung von Abfallerzeugern sowie Abfallentsorgungs- beziehungsweise Abfallbehandlungsanlagen
  • Auf- und Einbringen von Materialien in und auf Böden (Klärschlamm, Bioabfall, Stoffgemische)
  • Entscheidung über die Freistellung von der Verantwortung für vor dem 1. Juli 1990 verursachte Umweltschäden
  • Sachverhaltsermittlungen bei Anhaltspunkten für schädliche Bodenveränderungen, Altlasten oder illegale Abfallverbringung
  • Feststellen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast
  • Erfassung von Altlasten beziehungsweise altlastverdächtigen Flächen
  • Anordnung von Boden- und Grundwasseruntersuchungen
  • Anordnung zur Altlastensanierung und zur Entsorgung von Abfällen
  • behördliche Überwachung von Untersuchungs- und Bodensanierungsmaßnahmen sowie der Abfallentsorgung
  • Information zu abfall- und bodenschutzrechtlichen Sachverhalten
  • Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Informations- und Serviceangebot

Wir helfen Ihnen, bei abfall- und bodenschutzrechtlichen Problemen den richtigen Partner zu finden und informieren Sie zu ausgewählten Fragen im Zusammenhang mit folgenden Themenbereichen: