Technische Änderungen am Fahrzeug
Technische Änderungen sind nur für zugelassene Fahrzeuge möglich.
Rechtliche Hinweise: § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Erforderliche Unterlagen:
- der zum Kraftfahrzeug gehörende Kraftfahrzeugbrief (ZB II)
- Fahrzeugschein (ZB I)
- Gutachten gemäß § 19 oder § 21 Straßenverkehrszulassungsordnung
- bei Umschlüsselung die Herstellerbescheinigung, Abgasverhalten, Rußpartikelfilter oder Einbaubestätigung
- Einbaugutachten zur Vorlage beim amtlich anerkannten Sachverständigen, die Gasanlagen Einbauprüfung und Nachweis Abgasuntersuchung/Referenzgutachten für Gasbetrieb für nachgerüstete Gasanlagen
Gebühren: circa 11,70 Euro